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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sigi9876
26.05.2006, 10:05 Uhr

Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Hab gestern in Maastricht (NL) in einer kleinen Nebenstraße an einer T-förmigen Kreuzung gegenüber der Einmündung angeblich verkehrswidrig geparkt. Begründung der 5 Meter Bereich wurde nicht eingehalten. In Deutschland gilt der 5 m-Bereich nur an der Kreuzung selbst, nicht aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite
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Meine Parkposition X

Will hiergegen Widerspruch einlegen. Wer weiß Bescheid und kann helfen????

I I

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.05.2006, 13:59 Uhr

zu: Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Wenn in den Niederlanden dort das Parken verboten ist (Ich kenne die Rechtslage dort nicht), warum sollte ein Widerspruch dann Aussichten auf Erfolg haben?
Du musst dich als Ausländer über die dortigen Gesetze informieren, nur weil es in Deutschland erlaubt wäre, darfst du dort nich automatisch auch so parken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
19.03.2007, 13:42 Uhr

zu: Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Hallo,
oben aufgeführte Geschichte ist verjährt, schon klar, aber trotzdem hätte ich hierzu eine Frage:

Also, da ich mich gerade auf meine niederländische Theorieprüfung Kl. A vorbereite, hat sich bei mir schon die Selbstverständlichkeit eingeprägt, dass oben aufgeführter Fall eindeutig ein Vergehen darstellt. In NL wird der ganze Kreuzungsbereich mit 5 m als Halte- und Parkverbotszone gesehen. Diese hier wird als T-Kreuzung betrachtet.
Wäre wie oben angegeben, in Deutschland parken an dieser Stelle erlaubt?

Gruß
Lillie

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Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

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Höchste Aufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

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