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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern samwis
22.05.2006, 14:12 Uhr

Rechts vor Links - Teilschuld?

Also mir ist da folgendes passiert:

Ich war in einer 30-Zone unterwegs

kurz nachdem ich links abgebogen bin, bot sich mir folgendes bild:


Ein Auto stand links auf der Seite ziemlich nah an der darauffolgenden Kreuzung

sorgfältig wie ich bin hab ich dann geguckt dass ich da nirgends anecke und als ich dann wieder nach vorne sah, sah ich bloß noch einen schwarzen Audi.


Hab noch gehupt und die eisen durchgetreten allerdings mit wenig erfolg...

Ich prasselte also in den Audi der von Rechts kam.

Die Straße sind doof angeordnet,meine war die breitere die andere nicht wirklich als vorrangig anzusehen (wie gesagt: Rechts vor Links)
und schlecht einzusehen von beiden Seiten...

Er kann also nicht rechtzeitig gesehen haben ob von links ein auto kommt, hat dann einfach durchgezogen obwohl er gesehen hat dass ich schon zu weit in der kreuzung stand...


Jetzt die Frage:

Inwiefern hat er Teilschuld?

Weil immerhin in §1 was von gegenseitiger Rücksichtnahme steht und in §11 was davon dass man auf siene Vorfahrt verzichten muss wenns ned anders geht...

Ich weiß dass Rechts vor Links immer ganz blöd ist aber viel hat ja meine Bremsung nicht mehr gebracht immerhin Audi und eingebaute Vorfahrt usw..
Was soll ich jetzt machen?

Wie stehen meine Chancen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern capt.colada
22.05.2006, 15:31 Uhr

zu: Rechts vor Links - Teilschuld?

hy samwis!

Meiner Meinung nach lässt sich das schwer sagen ohne die genaue Situation gesehen zu haben oder ohne die Verkehrslage zu kennen an dieser Kreuzung.

Generell: Wenn man an einem parkenden Auto vorbeifährt und so auf seinen Abstand achten muss wie Du es oben beschrieben hast, muß man denke ich die Geschwindigkeit herabsetzen.

Natürlich gibt es kein absolutes Vorfahrtsrecht, niemand darf rückichtslos die eigene Vorfahrt erzwingen, schon gar nicht eine Unfallsituation absichtlich heraufbeschwören.

Ich denke aber leider, ohne die Situation zu kennen nur aufgrund Deiner Beschreibung, dass du mindestens einen Großteil der Schuld trägst oder sogar zu 100%.

Nur wenn Dir der Nachweis gelingt, dass er Dich gesehen hat und noch anhaltefähig war, bevor er sich Dir in den Weg gestellt hat, wird der andere Fahrer eine Mitschuld am Unfall haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern samwis
22.05.2006, 21:16 Uhr

zu: Rechts vor Links - Teilschuld?

naja immerhin hat er ja einfach rausgezogen was ja beweißt dass er entweder nicht richtig geguckt hat, somit die vorfahrt erzwungen hat und falls er mich gesehen haben sollte, ist er einfach gefahren, was wieder aufs gleiche hinaus kommt oder?

@heuschrecke dass die beschreibung ned perfekt ist, ist wohl verständlich immerhin hab ich ne wöchentlich nen unfalle gelle?

und dass ich ihn noch an der seite erwischt hab und wir beide im kreuzungsbereich standen (beiden fast draußen, manche passanten glaubten dass das beim überholen passiert ist) untermauert ja den sachverhalt dass er ebenso schuld ist...

nur wie beweiß ich das?

fotos von der gegend?

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