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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ferrero741
20.05.2006, 07:52 Uhr

HILFE HILFE

Habe meinen Fühererschein erst 3 Monate und nun ist mir was echt blödes passiert ....
bin nachts mit Papas Auto gefahren und das Richtung Krankenhaus ... ohne daran gedacht zu haben bin da vorbeigefahren und dann ist mir eigefallen dass ich hier von 20-6h nicht fahren darf !!! (es war 23 Uhr). Ok ich hatte voll pech! es sind verbotshilder für auto und Motorrad angebracht,darunter die Zeitangabe 20-6h ! und dann noch Anlieger frei von 6-20h! da war aber noch ein rotes Lichtzeichen ..also sowas wie ne Ampel aber nur ein Licht (nicht nur mit rot und gelb dabei) und das allerbeste...da stand ein Polizeiwagen ..also ich geh davon aus das die mich beblitzt oder gefilmt haben....
meine fragen .. aufbauseminar .. ja nein ? ich glaub ja ... und die andre frage - kan nes sei ndas alles auf meinen vater läuft oder bekommen die es raus das ich das war ?

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20.05.2006, 09:07 Uhr

zu: HILFE HILFE

bist du dir sicher das die mich dann verfolgen und anhalten ? ich bin an denen vorbeigefahren und naja, bin dann mit absicht nochmal an die stelle und die polizie war weg ...

nein ich weiss nicht was das ist. es ist wie eine ampel bloss gibt es kein grün oder gelb lämpchen ... es ist also die ganze zeit rot ...

:(


weiss noch jemand was darüber?
ich denke eher die haben mich "gefilmt" und so damit erwischt

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20.05.2006, 09:07 Uhr

zu: HILFE HILFE

und ich bin eignetlich nicht verpeilt, ich habe es nur vergessen das ich da nicht fahren kann ..sonst achte ich sehr auf alles

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20.05.2006, 10:03 Uhr

zu: HILFE HILFE

danke Jamesbond für deinen Beitrag aber da war ja noch so eine komische Ampel. ich glaube das heißt DAUERLICHTZEICHEN, und dieses war ROt. es stand ja dran Einfahrtverbot für Fahrzeuge aller Art von 20h-6h und ich bin ja um 23 uhr vorbei gefahren.
ich hoffe ihr habt alle Recht -- Aber wenn sie mich haben, erhält das Bussgeld usw. mein Vater oder ich ? den der wagen ist ja an meinen Vater angemeldet oder bekommen die das irgendwie raus das ich das war ?

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20.05.2006, 11:36 Uhr

zu: HILFE HILFE

Mach Dir keine großen Sorgen! Für den Fall das Deinem Vater ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten flattert, ist erstmal er der Ansprechpartner für die Behörden. In dem Fragebogen wird gefragt ob vielleicht ein anderer Fahrer den PKW zu der fraglichen Zeit gesteuert hat, daß kann Dein Vater beantworten, muß er aber nicht. ( da gäbe es dann noch einige Varianten... )

"Blitzen" wäre Dir sofort aufgefallen, Filmen bringt nichts da nachts der Fahrer einfach zu schlecht zu erkennen ist. Die Polizei hätte Dich angehalten!

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20.05.2006, 12:55 Uhr

zu: HILFE HILFE

>>>ich hoffe ihr habt alle Recht -- Aber wenn sie mich haben, erhält das Bussgeld usw. mein Vater oder ich ? den der wagen ist ja an meinen Vater angemeldet oder bekommen die das irgendwie raus das ich das war ? <<<

Wenn was kommt geht's eh an dein Vater. Da wird er dann einfach ankreuzen, dass er nicht gefahren ist (was ja auch stimmt) und damit ist die Sache erledigt.

Also wird hier garkeiner bestraft.

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20.05.2006, 14:46 Uhr

zu: HILFE HILFE

"ich bin an denen vorbeigefahren und naja, bin dann mit absicht nochmal an die stelle und die polizie war weg ... "

hoffentlich nicht nochmal an die stelle gefahren. sonst wärst du wirklich bescheuert.

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20.05.2006, 15:50 Uhr

zu: HILFE HILFE

hey heuschrecke, entdecke ich da irgendwo Zeichen von Ironie?

Wieso lasst Ihr eigentlich alle das Überfahren des Dauerlichtzeichens unter den Tisch fallen? Immerhin ein A-Verstoß!
Gut, ich glaube auch nicht, daß hier großartig was nachkommt, da die Polizei eine sofortige Fahreridentifizierung hätte machen können, aber trotzdem sollten wir das hier berücksichtigen.

Ferrero, kannst Du mal ein Bild von der Einfahrt machen? Mich würde mal interessieren, wie dieses Lichtzeichen aussah.

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20.05.2006, 15:55 Uhr

zu: HILFE HILFE

also diese komische LZA kommt mir unzulässig vor. Befindet sie sich auf Krankenhausgelände? Die Ampel hatte nicht die Form von gekreuzten Schrägbalken, oder?

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20.05.2006, 16:52 Uhr

zu: HILFE HILFE

hallo .. nein das war nicht gekreuzt .. ich werde ein bild davon machen und heute noch online stellen ....
hoffe ihr schaut dann wieder rein !

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21.05.2006, 01:22 Uhr

zu: HILFE HILFE

kloa doch!

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21.05.2006, 11:03 Uhr

zu: HILFE HILFE

HALLO IHR LIEBEN ...

UNTER DIESEM LINK

http://site4free.tk/users/Ferrerogirl8/


KÖNNT IHR DAS BILD SEHEN VON DIESER "AMPEL". LEIDER IST DAS BILD NICHT GUT GEWORDEN, KONNTE ES NUR AM VORBEIFAHREN MACHEN ....

WIE GESAGT. DIESES "AMPEL" HAT KEIN GRÃœN UND AUCH KEIN GELB ....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ferrero741
21.05.2006, 11:03 Uhr

BILD ONLINE

Kommentare wären erwünscht ;)

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21.05.2006, 12:53 Uhr

zu: HILFE HILFE

>>>Für mich ist das eine unklare Verkehrslage.<<<

Wieso? Darüber ist ein Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge und Motorräder (soweit ich das erkennen kann).
Dieses gilt von 20 h - 6 h für alle Verkehrsteilnehmer.
Anlieger dürfen in der Zeit zwischen 6 h - 20 h die Straße befahren.
Unter dem Gefahrzeichen steht mit ziemlicher Warscheinlichkeit "Lärmschutz".

Was die "Ampel" bedeuten soll, kann ich nicht ganz erkennen. Sieht mir mehr nach orange aus und vermute deshalb, dass das Teil als Warnzeichen gedacht sein soll. Damit man sich den Schilderwald an der Seite anschaut.

Grüße
Lizzard

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21.05.2006, 18:36 Uhr

zu: HILFE HILFE

Aber dann müssten wir uns fragen, welcher Art dieses Lichtzeichen ist. Ein Wechsellichtzeichen schützt einen geschützten Bereich, also einen Fußgängerweg oder eine Kreuzung (Bahnkreuzungen sind auch Kreuzungen). Beides trifft hier aber nicht zu. Ein Dauerlichtzeichen müsste die Form von gekreuzten Schrägbalken haben, das ist es also auch nicht.
Also ist dieses Licht schlichtweg unzulässig.
Trotzdem legitimiert es noch nicht das Einfahren in die gesperrte Straße, denn allein die Tatsache, daß da ein nicht StVO- konformes Lämpchen leuchtet, heb ja die anderen VZ nicht auf.

Die Anordnung der beiden Zusatzzeichen finde ich übrigens auch eher suboptimal. Das erste beschränkt das Einfahrverbot von 20 bis 6 Uhr .
Das zweite ZZ widerspricht dem aber. Denn die Straße ist auch von 6 bis 20 Uhr gesperrt, nur für Anlieger freigegeben. Ich denke, daß ein Einspruch wegen Befahrens dieser Straße große Chancen auf Erfolg hätte, denn die Anordnung der Zusatzzeichen ist ebenfalls höchst bedenklich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.05.2006, 13:34 Uhr

zu: HILFE HILFE

So eine Vorschrift oder einen "Hinweis" gibt es meines Wissens nicht, allerdings soll vor der Aufstellung eines VZ geprüft werden, ob diese nicht vermieden werden kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

So früh wie möglich hochschalten

So spät wie möglich zurückschalten

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Ãœber Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor