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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaos
13.05.2006, 11:47 Uhr

unfall in probezeit

hi hab en kleinen unfall in der probezeit geaubt, ein auto im toten winkel nicht gesehen, aus meinen parklaptz gefahren, und blechschaden angerichtet, sowie einen tür kaputtgemacht.

da der fahrzeughalter des angefahrenes autos lieber die polizei hohlen wollte, trotzt meiner vk
und des sicheres zuspruchs alles erklären zu können ( habe mich auch entschuldigt, war eindeutig mein fehler)
die polizei hatt mich mündlich verwarnt, und meine daten aufgenommen, aber sie meinten sonst kommt nichts auf mich zu.
ist das so richtig ? ich habe noch ein halbes jahr probezeit, und habe jetzt unheimlich bange..

vilt. weis jm von euch was? danke für antworten

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13.05.2006, 11:53 Uhr

zu: unfall in probezeit

Wenn die Polizei sich dafür entschieden hat, es bei einer mündlichen Ermahnung zu belassen, hast Du Glück gehabt. Selbst wenn jetzt noch ein Verwarnungsgeld kommt, dann wird das keine Auswirkungen auf die Probezeit haben.

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13.05.2006, 12:45 Uhr

zu: unfall in probezeit

boa danke es gibt einen gott ;D

thx drban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist