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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nicki_patricia
12.05.2006, 13:55 Uhr

Angebliches nehmen der Vorfahrt

Hallo,
am 20. April hatte ich einen Unfall an einer Kreuzung. Ich bin langsam an die Kreuzung herangefahren und hab von rechts ein Auto (mein Unfallgegner) kommen sehen. Es wollte in meine Strasse rein. Uns trennte aber noch eine Insel. Wie gesagt sah ich das er in meine Strasse wollte durch sein blinken. Bin also weiter an die Kreuzung gefahren um nach links einen Überblick zu bekommen. In dem Moment wie ich die Sichlinie erreicht hatte, saß ich auch schon in ihn drin. Es ist aber ein geringer Schaden entstanden, da ich sowieso in dem Moment anhalten wollte. Ich hatte die Sichtlinie aber nicht überfahren. Das Problem; die Sichtlinie war imaginär, weil es weder eine Ampel, eine Haltelinie, noch eine angezeichnete Sichtlinie gab. Einige Tage später wurde eine sichtlinie angezeichnet, genau an der Stelle wo ich stand, Vor einer Teerlinie. Mein Unfallgegner bahauptet ich hätte mitten auf der Strasse gestanden, was aber nicht stimmt, weil dann hätte ich die Autos die von links kamen hindern müssen. Jedenfalls gibt es keine Zeugen, meine Aussage steht gegen seine. Meine Frage nun; Ich hab von der Polizei ein Bußgeld in Höhe von 84,23€ bekommen und 3Punkte. Tatbestand: "Missachten de Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.Vorfahrtsregelung durch Zeichen 205/206. Zeichen 205"
Wie ich jetzt lass kommt auf mich noch ein Aufbauseminar zu. Was soll ich jetzt tun? Ein Einspruch? Hab aber als Schülerin weder Anwalt noch irgendwelche finanzielle Mittel! Gerichtsverfahren kann ich mir demnach auch nicht leisten.
Das nächste Problem ist, am 3 July reise ich ein Jahr nach Amerika. Wenn das bis dahin nicht abgesprochen ist kann ich nicht einreisen und kann alles vergessen. usw.
Das Problem ist also nicht das Bußgeld sondern das darauf folgene Seminar. hat da jemand einen schlauen Rat? wie ich dort drum herum komme?

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12.05.2006, 16:01 Uhr

zu: Angebliches nehmen der Vorfahrt

Eine konkrete Rechtsberatung dürfen wir ins so einem Fall nicht geben.
Ein Einpruch, egal wie er ausgehen würde, würde sehr viel länger dauern als bis zum Juli.
Außerdem wage ich zu bezweifeln, daß der Erfolg hätte.
Eine Sichtlinie ist IMMER imanginär. Das, was Du meinst, ist lediglich eine Fahrbahnbegrenzung (ich nehme an, du meinst so eine weiße, dickere, gestrichelte Linie).
Bist Du ihm reingefahren oder er Dir? Wo ist die Aufprallstelle?
Rechtsschutz hast Du nicht, oder?
Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wird auch das Aufbauseminar angeordnet; da führt kein Weg daran vorbei. Die einzige Möglichkeit, daß Aufbauseminar zu umgehen, ist, die Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu verhindert. Meiner Einschätzung nach stehen die Chancen dafür aber sehr schlecht.
Hat die Polizei Bilder gemacht?
Wie gesagt, um die Anordnung des Aufbauseminars zu umgehen muß ein Einspruch wirksam werden. Wenn, dann schaffst Du das nur mit Anwalt. Weiterer Vorteil dabei ist, daß er Dich juristisch bei Gerichtsterminen vertreten kann.
Du mußt also eine Kostenabwägung durchführen. Bist Du im ADAC? Die bieten eine juristische Beratungshotline an, da könnte man mal nachfragen, ganz unverbindlich, wie die die Sache einschätzen.

Is ne blöde Sache, ich kenne das auch, daß ich an eine Kreuzung ranfahre, und ein vorfahrtberechtiger Linksabbieger schneidet fast im mich rein.

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12.05.2006, 20:40 Uhr

zu: Angebliches nehmen der Vorfahrt

ich danke euch für eure Hilfe, mal sehen was sich machen lässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
12.05.2006, 23:32 Uhr

zu: Angebliches nehmen der Vorfahrt

Beschreib mal etwas genauer. Wo hast du ihn denn genau getroffen? Am vorderen Kotflügel, an der Seitentür oder am hinteren Bereich.

Wo ist der Blechschaden an deinen Auto? Frontal? Links oder rechts vorne?

War doch eine rechts-vor-links Kreuzung oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
13.05.2006, 07:02 Uhr

Nicht nur angebliches

Hallo,

ein Widerspruch wird nichts bringen, da nicki_patricia sich falsch verhalten hat.

Es gibt kein irgendwie geartetes Recht an die Sichtlinie vorzufahren, aber die Pflicht, den Vorfahrtberechtigten unfallfrei passieren zu lassen. Dagegen hat nicki_patricia verstoßen.

Wie schon geschrieben ist eine Sichtlinie immer imaginär, weshalb sich nicki_patricia an sie herantasten musste. Noch weniger als nicki_patricia konnte ihre Sichtlinie der Vorfahrtberechtigte einschätzen. Deshalb hätte nicki_patricia ihr Vorwärtsrollen spätestens einstellen müssen, als der Andere mit dem Abbiegevorgang begonnen hat, zumal der seinerseits auf Bevorrechtigte achten muss und es für ihn zusätzlich schwer zu beurteilen ist ob nicki_patricia noch langsam rollt oder steht. Sie hätte also im konkreten Fall schon deutlich vor der Sichtlinie halten müssen.

Schießlich heißt es nicht umsonst in der StVO im §8 Vorfahrt:
"Er (wer die Vorfahrt zu beachten hat) darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert."

Selbst wenn der Vorfahrtberechtigte bei seinem Abbiegevorgang etwas die Spur von nicki_patricia geschnitten hat ändert das nichts an ihrer Schuld. Es könnte bei einem starken Schneiden von ihrer Fahrbahn höchstens darauf hinauslaufen, dass der Andere zusätzlich bestraft wird.

Das ist aber unwahrscheinlich, da die Polizei offensichtlich den Unfall aufgenommen hat und nicki_patricia keine neuen Tatsachen zur ihrer Entlastung aufführen kann, es sei denn, sie hat gegenüber der Polizei wesentliches Verschwiegen oder gar gelogen.

Zumal die Polizei die konkrete Stelle des Unfalls anhand der üblichen Lacksplitter zweifelsfrei feststellen konnte und damit klar ist, ob der Unfallgegner einen normalen Radius gefahren ist oder nicki_patricia Spur für sie unerwartet stark geschnitten hat.

In dem Fall ist es gut möglich, das er auch bereits ein Strafmandat erhalten hat. Was, wie aber bereits geschrieben, nichts an nicki_patricias Schuld ändert.

Gruß

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen