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06.05.2006, 18:11 Uhr

franz. fuehrerschein in D - gilt fuer roller ?

hallo,
ich habe eine franz. auto fuehrerschein seit 1998. in frankreich darf man damit einen roller bis inkl. 125cm3. DArf man auch in deutschland ? oder soll man einen motorradfuehrerschein machen ?
danke

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06.05.2006, 18:50 Uhr

zu: franz. fuehrerschein in D - gilt fuer roller ?

Diese Berechtigungen, Roller der Klasse A1 mit Klasse B zu fahren, gelten jeweils nur in den einzelnen Ländern. Wo der Führerschein ausgestellt wurde, ist egal. Für Deutschland müsstest also mindestens die Klasse A1 machen.

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08.05.2006, 14:46 Uhr

zu: franz. fuehrerschein in D - gilt fuer roller ?

Hallo,
ich habe den offiziellen text der EU deisbez. gefunden. Es steht ganz klar dass man dürfte..oder ?

Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.

2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.

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08.05.2006, 16:10 Uhr

zu: franz. fuehrerschein in D - gilt fuer roller ?

Diese Textpassage bedeutet nur, dass eine deutsche Klasse A,B,usw in Frankreich anerkannt wird und umgekehrt. Ohne Klasse A1 im Führerschein darfst du in Deutschland keine 125er fahren, egal ob das in Frankreich erlaubt ist, oder nicht.

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08.05.2006, 16:31 Uhr

zu: franz. fuehrerschein in D - gilt fuer roller ?

Das ist die richtige Stelle:
Richtlinie 91 / 439 / EWG Artikel 5 Absatz 3 Nr. b:
»Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Gültigkeit festlegen: (...) Leichtkrafträder fallen unter einen Führerschein für die Klasse B.«

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