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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
06.05.2006, 11:44 Uhr

Flensburger Pktekto. bei Verlegng. des Wohnstz. ins Ausland?

Hallo!

Wolle mal fundierte Meinungen einholen, wie es sich mit dem Flensburger Punktekonto verhaelt, wenn man seinen staendigen Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlegt.
Natuerlich (wenn noetig) inclusive Umschreiben der Fahrerlaubnisklassen in das betreffende Land.

Werden die Punkte dann schneller oder gar gleich geloescht?

Bekommt man neue Punkte, wenn man (mit EU-auslaendischem Fuehrerschein und/oder Wohnsitz) in Deutschland weiterhin "zu" schnell faehrt und/oder nach gusto ueberholt (und im Zweifelsfall halt sofort bezahlt)?

Oder waere eine solche Umschreibung eine prima rechtliche Grauzone, um sein Punktekonto abzubauen bzw. eine weitere Aufstockung zu verhindern?

Welche Laender waeren in diesem Fall eventuell am Besten geeignet (am besten ohne Verkehrssuenderabkommen, letztes Mal hat England wunderbar funktioniert)?

Fuer sinnvolle diesbezuegliche Aussagen, am besten mit Angabe von Quellen, waere ich sehr dankbar - polemisches Geschwaetz wird unkommentiert ueberlesen (nimmt aber dem Forenbetreiber teuren Plattenplatz), also in dem Fall einfach stecken lassen.

Danke im Vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.05.2006, 15:55 Uhr

zu: Flensburger Pktekto. bei Verlegng. des Wohnstz. ins Ausland?

[quote] Oder waere eine solche Umschreibung eine prima rechtliche Grauzone, um sein Punktekonto abzubauen bzw. eine weitere Aufstockung zu verhindern? [/quote]

Leider nicht, das Punktekonto wird meines Wissens beibehaltn. Alle in Deutschland begangenen punktebewährten Verstöße werden auch weiterhin an die Kollegen in Flensburg übermittelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.05.2006, 18:56 Uhr

zu: Flensburger Pktekto. bei Verlegng. des Wohnstz. ins Ausland?

Doch auch Ausländer bekommen Punkte in Flensburg.
Eine Wohnsitzverlegung bzw eine Führerscheinumschreibung bringt dir also fast nichts.
Einziger Unterschied ist die Folge beim Erreichen von 18 Punkten: Eine deutsche Fahrerlaubnis würde dir dann entzogen werden. Als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis würdest du nur ein Fahrverbot für Deutschland erhalten. Im Ausland dürftest du dann also weiterhin fahren.
Ein anders Problem: Einen EU-Führerschein kannst du nicht einfach umschreiben lassen, einen Führerschein des anderen Landes würdest du nur bekommen, wenn sich irgendwas ändert, z.B. eine neue Fahrerlaubnisklasse erworben wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

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Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten