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11.04.2006, 16:44 Uhr

Bußgeld wegen "Voreintragung" erhöht?!?

Hi, ich wurde mit 60km/h bei erlaubten 30 mit Radarpistole gemessen. Ich hatte den Verstoß zugegeben, nachdem ich zu selbst gemachtem Mist grundsätzlich stehe und ich mit 3 Punkten und insgesamt 85eur Strafe noch leben konnte.

Jetzt kam aber die Post zu dem Vorfall und ich soll rund 145eur zahlen, weil es schon eine Voreintragung gibt. Ich hatte bisher nur einen Punkt von vor knapp 2 Jahren.

Ist so eine drastische Erhöhung normal, kann man ggf. was dagegen tun?

Probezeit hab ich schon lange nicht mehr.

Thx für eure Antworten zum Thema

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11.04.2006, 18:20 Uhr

zu: Bußgeld wegen "Voreintragung" erhöht?!?

es ist eine erhöhung um 100% (60eur bußgeld, 25eur bearbeitungsgebühr, 60eur aufschlag). das ist doch bei nur einem einzigen punkt überhaupt bis jetzt total übertrieben

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs