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JDT
31.03.2006, 13:48 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Kann rechtlich dazu nichts sagen, aber menschlich gesehen ist es unter aller S** von der Fahrschule bzw. dem Fahrlehrer. Auf dieser Basis würde ich sofort die FS wechseln!
Andreas Wismann
31.03.2006, 14:10 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Auf alle Fälle muss höchstens ein TATSÄCHLICHER Schaden bezahlt werden, der auch wirklich so entstanden ist.
In der Regel also schonmal nicht der volle Fahrstundenpreis, sondern man rechnet dann der Einfachheit halber 2/3. Denn die Fahrschule muss ja auch dem Fahrlehrer die "herumgestandene" Arbeitszeit bezahlen oder (wenn der Chef fährt) diese einkalkulieren.
Es sei denn, die Stunden konnten kurzfristig an einen anderen Schüler weitervermittelt werden: Dann würde man vielleicht den Aufwand für die geführten Handygespräche anrechnen können, wenn man's nötig hat, aber solche kleinkrämerischen Geschäftspraktiken sprechen sich ziemlich schnell unter Fahrschülern rum...
Wenn im Ausbildungsvertrag nichts davon drinsteht, dass im nachgewiesenen Krankheitsfall auf eine Erstattung verzichtet wird (was ein Entgegenkommen der Fahrschule wäre), dann ist man wohl gekniffen. Denn "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Das klingt hart, aber es findet sich natürlich im Bürgerlichen Gesetzbuch so wieder (rund um den § 293 ff. BGB, wenn ich mich nicht irre).
Nur zum Vergleich: Wenn Du krank wirst und Deine teure Konzertkarte verfällt deswegen, dann ist der Veranstalter ja auch nicht verpflichtet, Dir den Kartenpreis zurückzuzahlen. Sowas muss leider unter "schade" verbucht werden.
Ich kann mir also vorstellen, dass, FALLS die Fahrschule hart bleibt, 2/3 des Preises zu zahlen sind (keine Rechtsberatung, nur ein Erfahrungswert).
Und ein Tipp an alle, die sich noch irgendwo anmelden wollen: den Ausbildungsvertrag im Voraus daraufhin prüfen.
Keine Fahrschule muss die "Kopfschmerzen- und Unwohlsein-Nummer" akzeptieren (im Sommer würden ansonsten regelmäßig ganze Nachmittage wegen Freibadbesuch ausfallen!!!), aber wenn ein Attest oder Unfallbericht vorgelegt wird, dann sollte man das kundenfreundlicherweise als Entlastung akzeptieren.
Meine Meinung.
Andreas Wismann
03.04.2006, 17:00 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Gut, dass Du das noch mal klargestellt hast:
Der prozentuale Anteil (bis zu 75%, je nach Vertragsbedingungen) bezieht sich auf den Preis einer NORMALEN Ãœbungsfahrt.
Andreas Wismann
03.04.2006, 17:20 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Wechseln?
Das kostet wahrscheinlich noch viel mehr Geld, denn durch den Wechsel zu einer neuen Fahrschule löst sich ja die Schadenersatzforderung der alten Fahrschule nicht in Luft auf!
Erst mal drüber sprechen und verhandeln, Argumente haben sich ja genügend ergeben.
Speedy
04.04.2006, 00:12 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Also mein FL hätte eher NIX berechnet, klar, ists SCH**** wenn er dann keinen Ersatzschüler hat und während der nicht fahrenden Zeit doof ausser Wäsche gucken muss, aber in dem Fall handelt es sich doch um einen nciht vorhersehbaren Unfall
Und bei mir im Fahrschulvertrag stand auch dass die Stunden nur bei einem NICHT wichtigen Ereignis berechnet werden, oder man NICHT 48 Stunden vorher absagt, aber in dem Fall konnte das Unfallopfer ja wohl nicht schon vorher sagen:" HE ich hab übermorgen nen Unfall!"
upps
24.05.2006, 08:38 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
hallo!
Als ich einmal an dem tag wo mein fahrtermin war krank wurde, hat mein fahrlehrer gesagt wenn ich einen gelben schein beim arzt hole dann brauche ich es nicht ezahlen. ansonsten hätte ich auch den vollen preis zahlen müssen. Aber das ist ja reine abzocke. Also dein bruder sollte sich überlegen ob nicht die fahrschule wechselt.
lg
samwis
24.05.2006, 14:33 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Nein muss er nicht!
Die 48-Stunden-Regel gilt bei fast allen Terminen 8Zahnarzt mitunter auch) und gilt nur wenn es eine vorhersehbare ursache gibt ( Gerichtsvorladung, Beerdigung, Hochzeit, Taufe etc.)
Bei allen Gründen die UNMITTELBAR sind (plötzlicher Todesfall, Unfall, höhere Mächte (Blitze, Unwetter) etc. DARF die Fahrschule kein Schadensersatz, Arbeitsverlust, Aufwandsentschädigung oder ähnlihces verlangen!
Falls doch vom Ausbildungsvertrag zurück treten oder klagen!
DerKaiser
03.06.2006, 10:26 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Zum rechtlichen: Nein er muss nicht Zahlen da es sich hierbei um höhere Gewalt handelt denn er kann ja nicht nur weil er weiss das er Fahrstunde hat sich im Zimmer verstecken damit ihm ja nichts passiert!!
gruss kaiser
MrMurphy
04.06.2006, 08:24 Uhr
Druck auf die Tränendrüsen
Hallo,
der Druck auf die Tränendrüsen (Unfall) scheint bei einigen Leuten gleich den Blick auf die Realität zu versperren. (Nebenbei: HWS-Syndrom beim Fahrradunfall?, schon sehr außergewöhnlich)
Der Fahrlehrer ist nicht der Papi, der alles wieder gut macht, wenn man heulend ankommt.
Mit der Fahrschule ist ein ganz normaler Vertrag geschlossen worden, der von beiden Seiten einzuhalten ist. Der Fahrschüler hat unter anderem die Verpflichtung zu den angesetzten Fahrstunden auch zu erscheinen - und zwar pünktlich.
Wenn der Fahrlehrer in der kürze der Zeit keinen Fahrschüler findet, der die Fahrstunden übernimmt hat er Anspruch auf Schadensersatz. Wenn der Fahrschüler krank ist, ist das zwar traurig, aber ändert daran nichts.
Allerdings darf der Fahrlehrer nicht den vollen Preis nehmen, da z. B. für das Fahrschulauto keine Kosten für Benzin und Verschleiss anfallen.
Mit Abzocke hat das ganze gar nichts zu tun, sondern es geht um die ganz normale Erfüllung eines Vertrags.
Der Vergleich mit der Werkstatt passt überhaupt nicht, da
1.) die Werkstatt die voraussichtliche Dauer selbst festlegt und ein Vertun deshalb zu ihren Lasten geht und
2.) in der Regel genügend Fahrzeuge da sind, die auf Reparatur warten, die Mechaniker also nicht beschäftigungslos in der Kantine rumsitzen müssen.
Ein Fahrlehrer kann nun mal nur Geld verdienen, wenn der Fahrschüler auch kommt.
Gruß
MrMurphy
samwis
04.06.2006, 13:25 Uhr
zu: Muss er wirklich zahlen?
Zitat MrMurphy:
"Wenn der Fahrlehrer in der kürze der Zeit keinen Fahrschüler findet, der die Fahrstunden übernimmt hat er Anspruch auf Schadensersatz. Wenn der Fahrschüler krank ist, ist das zwar traurig, aber ändert daran nichts.
Allerdings darf der Fahrlehrer nicht den vollen Preis nehmen, da z. B. für das Fahrschulauto keine Kosten für Benzin und Verschleiss anfallen.
Mit Abzocke hat das ganze gar nichts zu tun, sondern es geht um die ganz normale Erfüllung eines Vertrags."
Das ist Schwachsinn!
Bei Dingen die unmittelbar sind beispielsweiße ein Unfall, MUSST du garnichts zahlen
das hat nichts mit papi oder sonstigen Dünnpfiff zu tun sondern einfach mti einer nicht gewollten, nicht zu ändernden Tatsache zu tun die es für dich unmöglich macht deiner Vertragspflicht nach zu kommen...
Fakt ist dass er in dem beschriebenen fall nicht zahlen muss... grade wegen der rückenbeschwerden nicht, falls der fahrlehrer den schüler durch eine erhebung von kosten für verzug zu einer ahndlung zwingt die nicht förderlich für seine gesundheit ist, muss er die folgenden Kosten bezahlen...
Weil abzocken weil er nicht fahren kann, ist erpressung...
nix mit papi oder traurig oder sonst was..
erst hirn-taste betätigen, dann schreiben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
In Einbahnstraßen
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte
Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?
Besucher der Bewohner
Fahrzeuge im Durchgangsverkehr
Bewohner
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?
Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben
Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält
Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält
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