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Larsremsen
23.03.2006, 13:36 Uhr
wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
Hallo,
meine Freundin hatte heute ihre Fahrprüfung! Leider ist sie durchgefallen. Aber aus einem sehr merkwürdigen Grund! Also für mich war das Verhalten mehr als menschlich!
Hier die Situation: Der Prüfer kannte sich nicht aus. Er ließ den Fahrlehrer alle Anweisungen geben. Auf der Autobahn ist eine große Baustelle vor der Ausfahrt. Die Abbiegespur ist zu Fahrbahn umfunktioniert. Sie hat eine durchgezogene Linie. Vor der Baustelle steht ein großes Schild. AUSFAHRT BITTE RECHTS EINORDNEN. Meine Freundin kam auf rechts an. Der Fahrlehrer hatte nichts gesagt und der Prüfer hat auch keine Anweisung gegeben. Meine Freundin hat sich links eingeordnet, da sie davon ausging hier nicht runter zu müssen. (ok, sie hätte es annehmen können, da es die einzige Abfahrt ist, die zum Ort führt, da die nächste von unserem tollen ort erst 20 km. entfernt ist) Sie fuhr weiter. 200m vor der Ausfahrt sagt der Fahrlehrer (nicht der Prüfer): "Du weißt aber schon das wir hier raus müssen"
Meine Freundin ist dann in Panik verfallen und hat dann den Blinker gesetzt und rüber gefahren. (es wurde keiner gefährdet oder sonst was)
Schade durch gefallen. Sie hat die durchgezogene Linie überfahren.
Was soll sowas vom Fahrlehrer (!) will der noch mal schnell geld machen? Der wusste doch das hier eine durchgezogene Linie ist. Warum hat der nicht einfach die Fresse gehalten? Da wäre sie weitergefahren, der Prüfer hätte sich wahrscheinlich gewundert und wäre dann mal endlich aktiv geworden.
Kann man dagegen Einsprcuh erheben (WIE?) oder soll ich lieber zum Fahrlehrer hin und dem mal erzählen, was er doch für ein Arschloch ist und das er uns mal kann, das wenn er denkt dass ich auch noch wegen ihm da noch mal die Prüfung zahlen soll.
OK, er hat seinen Fehler eingesehen, aber sein Gespräch mit dem Prüfer hatte nichts gebracht!
Denkt ihr nicht, das wenn er schon seinen Fehler einsieht nicht auch die erneuten Prüfkosten (wahrscheinlich will er ihr auch noch Stunden verpassen) bezahlen!
Dunkeltier
23.03.2006, 17:12 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
Selber schuld, wenn deine Freundin in Panik darüber zieht, und hinterher im Gespräch nicht die Klappe aufbekommt. Denn solange bei der Fahrprüfung keine neue Anweisung kommt, lautet es: "Dem Straßenverlauf folgen." Und wenn er drum bittet die Ausfahrt zu benutzen, dann muß man halt selbst zusehen ob man noch rüberziehen kann, oder halt die nächste Ausfahrt abfährt. Wer nicht einmal solcherlei einfache, selbstständige Entscheidungen treffen kann, ist auch noch nicht reif für den Straßenverkehr.
DaRealAd
23.03.2006, 17:42 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
Also mir wurde damals in der Fahrschule vom Fahrlehrer immer gesagt "Durchgezogene Linie überfahren bedeutet sofort durchgefallen" ... Ist das doch nicht so streng?
Und sonst würde ich sagen, es war nicht gut vom Fahrlehrer, aber deine Freundin hätte sagen müssen, dass sie wegen der durchgezogenen Linie die Ausfahrt nicht mehr erreichen kann, und dann auf der Autobahn weiterfahren. In der Theorieprüfung gibt es ja auch die Frage "Was tun, wenn man sich an einer Kreuzung falsch eingeordnet hat" ... und da heißt die richtige Antwort ja auch "dem Fahrstreifen folgen und notfalls einen Umweg in Kauf nehmen"
lilxkutscha
23.03.2006, 17:55 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
das gleiche kenne ich von ner freundin es war in kempen auf der autobahn zwar etwas anderes aber naja das ist leider so ernst sie hätte sagen müssen es tut mir leid ich schaffe das nicht und auserdem sagt der prüfer in diesm fall der fs nie nun links und man muss links man hat immer noch etwas zeit
(ich hoffe nur mir passiert das morgen niocht da ich moregn prüfung ahbe)
rizzo
23.03.2006, 20:28 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
Ich neige auch eher der Vermutung zu, dass die - zugegeben: Unglückliche - Aussage des FL in Wirklichkeit lautete:
"Du weißt aber schon das wir hier raus wollten". Aber das ist nur eine Vermutung - die allerdings einigermaßen naheliegt, wenn man die Enttäuschung nach dem Durchfallen berücksichtigt. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der FL die "Anweisung" gegeben hat, sich verkehrswidrig zu verhalten. Sicherlich gibt's auch unter Fahrlehrern schwarze Schafe, aber soviel Professionalität traue ich während einer Prüfungsfahrt sogar denen zu. Wenn der Satz wirklich genau so gefallen ist: Fahrschule auf die Wiederholungsgebühr verklagen.
to
23.03.2006, 22:55 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
@Larsremsen
was steht denn eigentlich im Prüfungsprotokoll?
Lizzard
23.03.2006, 23:26 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
>>>da es aber verboten ist, dem prüfling "fallen" zu stellen ( die geschichte mit dem falsch in die einbahnstrasse geschickt ist wohl allegemein bekannt und nur ein märchen) kann man dem prüfling keinen vorwurf machen, wenn er diesen anweisungen folgt.<<<
Jetzt muss man erstmal definieren... Was sind Fallen? Ist es eine Falle, wenn der Fahrlehrer sagt: "Du weißt aber schon das wir hier raus müssen"?
Er hat ihr ja nicht den Befehl gegeben rüber zu ziehen. Wenn er ganz klar gesagt hätte, fahr die nächste Abfahrt ab, wär das was anderes gewesen...
In meiner Prüfungsfahrt wurde mir auch eine "Falle" gestellt.
Der Prüfer meinte: "An der nächsten Ampel fahren wir bitte links ab."
Tja, Pustekuchen, dass war ne Einbahnstraße, erst die übernächste Straße ging links ab...
Mein Fahrlehrer meinte dann gleich nach dem Abbiegevorgang: "Na das war aber jetzt fies!"
Andererseits war die Prüfung dann schon zuende und nach 15 min. Prüfung hatte ich meinen Führerschein.
Ein anderer wär vielleicht durchgesaust.
Larsremsen
23.03.2006, 23:55 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
OK, danke erstmal..
Also ich hab enoch mla nachgefragt. Der FL meinte: " Du weißt schon, das wir die nächste runter müssen?" Das wurde mir auch von der zweiten Geprüften bestätigt.
Meine Freundin hat der Anweisung vom Fahrlehrer gefolgt und ist deswegen durch geflogen.
Was soll ich jetzt machen?
Lizzard
24.03.2006, 00:40 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
>>>Was soll ich jetzt machen?<<<
Du garnichts. Deine Freundin könnte sich beim Fahrlehrer beschweren. Nochmal mit ihm darüber reden.
>>>ist schon erstaunlich was du so alles erlebt hast lizzard.
aber die geschichte glaub ich nicht. <<<
Ok. Ich glaube dir aber auch nicht, dass in ganz Deutschland, bis auf den Futzel genau geprüft wird. Hier und da wird einfach mal auf die AB gefahren, hier in Berlin wird das nicht gemacht.
Durch solche "Fallen" wird doch geprüft ob der Fahrschüler aufmerksam ist, was ich auch garnicht so falsch finde.
Rechtlich wird da Larsremsen vermutlich nichts erreichen, deshalb kann man nur versuchen nochmal zu verhandeln.
Falls das nichts bringt, kannst du höchstens groß rumposaunen wie Scheiße die Fahrschule ist und deiner Freundin ne andere für die Prüfung aussuchen.
Lizzard
Georg_g
24.03.2006, 01:44 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
@ Holger: In einem Punkt kann ich dir nicht ganz folgen, nämlich:
»einige formulierungen sind verboten und das schon seit dem letzten krieg.z.b. "wenn sie alles eingestellt haben, fahren sie los". «
Was soll an dieser Formulierung unzulässig sein?
Lizzard
24.03.2006, 03:00 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
Ahhhhh tut das gut. Nach 6 Monaten Dauerbeschränkung von 240 Kmh...
JA, es war eine HELDENTAT :-D Eben mit 280 über die A24/A10 -.-
Aber eins müsst ihr mir erklären?! Was zum Teufel macht eine Fahrschule um halb 3 auf der Autobahn? Nachtfahrt?! ;-)
dr.swigg
24.03.2006, 08:38 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
den lizzard voll versteht...
Lizzard
24.03.2006, 14:17 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
>>>richtig heisst es : "wenn sie alles eingestellt haben und fertig sind, fahren sie los wenn der verkehr es zulässt."<<<
Ich bin zwar in ner Seitenstraße los gefahren, aber sowas hat er niemals gesagt. Was soll denn das auch?
Dann kann er doch gleich immer sagen. Wenn sie den Verkehr beobachtet, vorher geblinkt und angebremst haben, biegen sie bitte rechts ab...
Ich weiß zwar nicht wo du lehrst, aber hier in Berlin läuft das nichtmal ansatzweise so ab.
Bei meiner Frau vor ca. 2 Jahren setzte der Prüfer sie sogar etwas unter Druck.
Es sollte gewendet werden. Da es aber an der Stelle keine Möglichkeit gab, fuhr sie weiter in die Seitenstraße ein. Dann ging links ne Straße ab, auf der rechten Seite das Schild "Abbiegen verboten". Schon davor sagte er: "Sie wissen, die Aufgabe besteht immernoch?!"
Sie fuhr noch weiter, weil die Straße einfach zu eng war, um zu wenden. Während sie die Straße weiter fuhr, meinte er: "Wo fahren sie denn jetzt hin??? Sie sollen wenden!!!"
Naja an der nächsten Ecke tat sies dann auch. 5 Meter danach meinte der Prüfer: "Sehr gut!"
That's life... Abgezockt und beschissen wird überall, ohne das der Staat davon was bemerkt.
Georg_g
24.03.2006, 17:17 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
@ Holger:
»das ist eine klare anweisung nach dem sitz, spiegel einstellen Sofort loszufahren.«
Na ja, jetzt sollte man aber doch mal auf dem Teppich bleiben. Wenn der Prüfer sagt: "Wenn Sie alles eingestellt haben, fahren Sie bitte los", dann kann das doch kein normaler Mensch so interpretieren, dass man ohne Rücksicht auf Verluste den 1. Gang reinknallt und mit Vollgas losprescht. Bei uns würde wegen einer solchen Formulierung keine Prüfung annulliert.
Ich behaupte mal, dass es sprachlich in vielen Fällen gar nicht möglich ist, 100%ig exakte Anweisungen zu geben, wenn man nicht ganze Romane daraus machen will. Stelle dir die Angabe "An der nächsten Ampel rechts" vor. Da könnte ja einer auf die Idee kommen, mit dem Auto gegen den Ampelmasten zu fahren, schließlich hat der Prüfer an der Ampel und nicht nach der Ampel gesagt.
Das erscheint mir jetzt aber etwas übertrieben. Bei uns gibt es einen Prüfer, der die Fahrt mit den Worten "Auf! Losfahren!" beginnt. Das ist nicht gerade freundlich und eloquent, aber kein Fahrschüler käme auf die Idee, ohne Verkehrsbeobachtung loszufahren, nach dem Motto "Der Prüfer hat's doch gesagt".
Georg_g
24.03.2006, 17:19 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
»Ahhhhh tut das gut. Nach 6 Monaten Dauerbeschränkung von 240 Kmh...«
Aha, Lizzard hat wieder seine Sommerreifen montiert. Dann gibt es ja jetzt endlich Bilder vom Corsa AMG E 55.
Ps2spieler
24.03.2006, 21:45 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
Stimmt schon das der Prüfer sagt die nächste Mögliche Rechts aber zum beispiel gibt es bei uns eine Sackgasse wo automatisch in Radweg übergeht das Schild(Radwegschild) ist leicht eingewachsen ist. Und von der Strasse her kann man nicht erkennen das hier der Radweg beginnt. Mein Fahrlehrer sagte an dieser Stelle sind schon öfters ein par durchgefallen. Ein bestimmter Prüfer schickt öfters bei Prüfungsfahrten in diese Falle. Gibt viele weitere zb in meiener Prüfungsfahrt hat der Prüfer in eine Seidlung reingeschickt wo mittendrin in der Siedlung verboten Anlieger freizeichen kommt. Wo ich dann Automatisch erkennen muss das ich links abbiegen muss im Prüfungsstress kann man das schon mal übersehen wennn man sich nicht auskennt. Mein Vorteil war ganz kalr das ich aus einer zimlich kleiner stadt wohne cica 20.000 einwohner und ich mich gut auskennte(und mein Fahrlehrer alle stellen hingeschickt hat wo schon welche durchgefallen sind ausgenommen von den stellen indem der Fahrschüler durch dummheit durchgefallen sind zb Rote Ampel überfahren, 80 kmh in der Ortschaft uswusw)
lilxkutscha
26.03.2006, 11:16 Uhr
zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?
also ich hatte am 24 prüfung und hatte auch nen fiesen prüfer doch wenn man einen super fs hat der setzt sich für seine schützlinge ein ich war froh als mein fs dem prüfer seine meinung sagte
also nun ist es denke ich doch eh zu spät für die freundin (oder sogar für den jenigen der die frage hier gestellt hat) beim nächsten mal ist man dann schlauer wenn so was noch mals ist diekt dem prüfer und fs ansprechen was genau der fehler war udn wiso man den gemacht hat oder sehe ich das falsch nun kann man doch eh nichts mehr machen ??
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
Rechtsabbieger müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Es kommt
- eine scharfe Rechtskurve
- eine starke Steigung
- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte
Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?
Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist
Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann
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