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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern florentinchen311
21.03.2006, 20:44 Uhr

Parken auf schmalen Fußgängerweg????

Hallo
ich bin heute von jemanden dumm angemacht worden,weil ich nicht auf einen schmalen Fußgängerweg geparkt habe.Ich muß dazu sagen,daß die Straße schmal ist und der Fußgangerweg ca 40 cm breit ist.Es ist eine kleine Lücke( ca 3 Autos) wo man/frau parken darf,der Rest ist nämlich Absolutes Halteverbot.Es steht aber kein Schild da,das man auf den Gehweg parken darf.Der Mann meinte es müssen 3m Platz sein,damit seine LKW's daran vorbei kämen.Aber selbst wenn ich mich auf den Gehweg stelle,könnte ich schwören,das es keine 3m sind.Ich möchte mich nicht umbedingt auf den Gehweg stellen,da es so schmal ist und man die Mauer sehr leicht mit nimmt und weil es ja nicht erlaubt ist (so hab ich es in der Fahrschule gelernt,vor 3 Jahren) und 15 Euro wegen Falschparken sehe ich nicht ein,auch nicht einen Blechschaden.Meine Frage ist was jetzt Richtig ist und ob ich genötigt werden kann da so zu Parken.Wenn ich meine Freundin besuche muß ich leider da Parken,da leider keine andere Möglichkeit.
Wäre nett,wenn mir einer einen Rat geben könnte.Bevor ich meine Verkehrsrechtschutz in gebrauch nehmen muß.
Danke

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21.03.2006, 20:53 Uhr

zu: Parken auf schmalen Fußgängerweg????

Ich würde mich auf den Gehweg stellen. Wenn der da seine LKWs durchlotst wäre mir das Auto zu schade dazu.
So wie sich das anhört sind beide Varianten zum Parken ungünstig und eventuell nicht erlaubt.

Also entweder nen Knöllchen in Kauf nehmen, nen kaputtes Auto (und ne Menge Ärger) oder einfach 5 min. weiter weg parken und zu Fuß zu deiner Freundin ;-)

Wenn du übrigens Pech hast, kann in einem Schadensfall (LKW rammt dein Auto) dir eine Teilschuld zugewiesen werden, weil du falsch geparkt hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.03.2006, 20:58 Uhr

zu: Parken auf schmalen Fußgängerweg????

äh-- es ist ebenso verboten an einer engen Stelle zu parken, und der Mann hat ganz recht, wenn er die 3m nennt. Die sind nämlich von der Rechtsprechung als Mindestbreite an verbleibendem Platz vorgesehen.

..zum Seitenbeginn

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