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MLR1980
20.03.2006, 22:33 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
hey du,
ich kann mir nicht vorstellen, das es für dich schlimm wird. wenn du stehst und verkehrsbedingt nicht weiter kannst, hast du nix falsch gemacht. und auch ein radfahrer darf sich nix erzwingen.
bleibe ruhig und schau, was da kommt. das du beunruhigt bist kann ich nachvollziehen, aber um den lappen abzugeben, mußt du dich grob verkehrswiedrig verhalten und hast du das? ich denke nicht... also luft holen =;o)
durbanZA
20.03.2006, 23:04 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
Joa, die einzige Frage, die im Raum steht, ob der TE seine Pflichten bezüglich der zu gewährenden Vorfahrt gegenüber dem fahrradfahrer erfüllt hat. Und wie er es so schildert, hat er das getan, was auch für die Polizei deutlich sein sollte.
jules17
21.03.2006, 17:17 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
wär ja auch noch schöner, wenn du da Ärger bekommst, nur weil dich ein Radfahrer rammt der nicht schaut wo er hinfährt.
Deshalb ist z.b. auch ein Kind schuld, wenn es dir absichtlich vors auto läuft.
computerblicker
21.03.2006, 17:45 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
Wärs ja des gleiche wie wenn ich im Auto rumschau und in nen anderes, mal hier ein parkendes hineinfahre, dann bekommt der parkende auch keine Schuld *g*
Wer am Verkehr teilnimmt sollte die Augen aufmachen, war schon immer net Regel *lol*
rizzo
21.03.2006, 19:41 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
>wär ja auch noch schöner, wenn du da Ärger
> bekommst, nur weil dich ein Radfahrer rammt > der nicht schaut wo er hinfährt.
vielleicht etwas arg pauschal, immerhin hat der der Transit ein Hindernis auf dem Radweg dargestellt, und der Radfahrer hatte erst einmal vorfahrt (wobei ich natürlich nicht verkenne, dass die weit überwiegende Verantwortlichkeit beim Radfahrer gelegen haben dürfte). Was Bußgelder und sogar Strafbarkeiten angeht (denn das steht ja bei den offensichtlich nicht unerheblichen Verletzungen auch im Raum) kommts weniger auf die "Mitschuld" des Radfahrers und mehr auf die Frage der Vermeidbarkeit des Unfalls für DS2004 an. Da DS die Straße, in die er da einbiegen wollte, kaum einsehen konnte, ohne mindestens mit dem Heck auf dem Radweg zu stehen, kann man sich die wohl einigermaßen leicht beantworten.
>Deshalb ist z.b. auch ein Kind schuld, wenn es
>dir absichtlich vors auto läuft.
Nicht alles was hinkt, ist ein vergleich. Ich hoffe jedenfalls, dass es dem Radfahrer bald besser geht...
rizzo
21.03.2006, 21:48 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
rizzo meint aber: Betriebsgefahr bleibt. Meistens. Höhere Gewalt ist meines wissens in der deutschen Rechtsprechung noch nicht vorgekommen ;-)
tolu
21.03.2006, 21:48 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
"Dem Radfahrer geht es ja wieder besser, der war gestern von bei meiner Dienststell eund heute schon wieder, weil er das Geld für sein Fahrrad will... "
offenbar geht es dem schon zu gut. geld gibt es erst wenn der Sh eindeutig geklärt ist. so wie beschrieben muss er wohl selber zahlen.
Lizzard
22.03.2006, 16:48 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
>>>er hat auf den Boden geschaut, auch wenn er meint nur für ein paar Sekunden... <<<
Erlaube mir mal die Frage: Wieso hast du eigentlich nicht gehupt? Ein paar Sekunden bzw. 50 Meter sollten doch dazu ausreichen oder?
Dennoch wirst du keine Teilschuld bekommen. Es gab vor ca. 3 Jahren mal ne Rechtssprechung:
Wenn du mit deinen Auto einen Fußgängerweg oder Fahrradweg blockierst und es sollte ein Kind unter 12 Jahren gegen dich fahren, bekommst du die Hauptschuld zugewiesen. Bei Kindern muss man hier mit massiver Fehleinschätzung rechnen.
Da dies in deinen Fall nicht zutrifft und die Person älter als 12 Jahre war, dürfte auf dich nix zukommen.
PS: Mit den 12 Jahren bin ich mir nicht so sicher, könnte auch nur für Kinder unter 10 Jahre gelten.
crnf
24.03.2006, 00:01 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
Also ich hab das jetzt so verstanden, dass du auf dem Radweg standes un gewartet hast, dass du in die Strasse einfahren kannst.
Dann kam irgendwann der Radfahrer, den du aus 50m das erstemal gesehen hast.
Der Radfahrer hat nicht aufgepasst und ist dir aufgefahren, obwohl du shcon länger dort verkehrsbedingt standest.
Ich sehe da nicht den geringsten Schuldanteil bei dir, weil du ja nicht damit rechnen musst, dass andere nicht nach vorne schauen.
Steht nicht auch irgendwo, dass stehende Fahrzeuge keinen Unfall verursachen können?
Selbst, wenn jemand auf den Radweg unerlaubt geparkt hätte, hätte der Radfahrer trotzdem Schuld, weil der schauen muss.
Ich hoffe mal, dass dein Chef dem Radfahrer noch kein Geld gegeben hat.
Ich fahre auch sehr viel Rad und kenne das, dass Autofahrer manchmal auf dem radweg stehen, weil sie einfach nciht anders können, wenn cih da reinrasseln würde, wäre ich auch zu 100% schuld.
Und auf deine Probezeit hat ein Unfall nur dann auswirkungen, wenn du von der Polizei Punkte bekommst.
Sören
24.03.2006, 09:26 Uhr
zu: Auto steht, Fahrrad rammt mich... schuld? Bußgeld?
Ob Du eine Teilschuld bekommst, hängt davon ab, ob Du den Radfahrer sehen konntest (konntest, nicht hast), als Du auf den Radweg aufgefahren bist.
Um die Gefährdungshaftung wirst Du aber kaum herumkommen.
Radfahrer werden da, drücken wir es einmal vorsichtig aus, verar****. Dazu ein Auszug aus § 10 StVO: "erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen." Die Gerichte haben beschlossen, daß man Radfahrern gegenüber keinen Einweiser braucht und sich ihm einfach in den Weg stellen darf.
Man stelle sich vor: Man will nach links anfahren, von Rechts kommen Fahrzeuge, die man durchlassen muß, von Links aber nicht, folglich fährt man schon bis zur Mittellinie. Falls dann doch ein Auto von Links kommt .... Da kommt man bestimmt nicht so gut bei weg. Nur so zum Nachdenken.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt
Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht
Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
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