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Daniel-A.
19.03.2006, 15:40 Uhr
Unfallflucht
Hallo,
hab letztens einem einen Rückspiegel abgefahren und bin einfach weitergefahren... Da das auf meiner Straße passiert ist, haben die Nachbarn das natürlich gesehen und so hab ich jetzt ne Anzeige wegen "Unfallflucht". Ich war schon bei der Polizei, der Schaden beträgt 27€. Die 27€ habe ich bei dem Geschädigten in den Briefkasten geworfen.
Ich wollt jetzt nur mal wissen, was jetzt noch passieren kann.... (Ach ja, aus der Probezeit bin ich draußen, keine Ahnung ob das wichtig ist)
Gruß, Daniel A.
DaRealAd
19.03.2006, 15:45 Uhr
zu: Unfallflucht
Es wird ein Strafverfahren wegen der Unfallflucht eingeleitet. Vermutlich wird, die Staatsanwaltschaft aufgrund des geringen Schadens das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen.
Daniel-A.
19.03.2006, 16:28 Uhr
zu: Unfallflucht
Achso, aber meinen Führerschein bin ich nicht los, oder??
Chris021983
12.04.2007, 23:01 Uhr
zu: Unfallflucht
Wie kann man nur so saudämlich sein!!!!!!!!!!
Tierschützer
13.04.2007, 08:16 Uhr
zu: Unfallflucht
Ich versteh nicht wie man bei einem Unfall Flucht begehen kann! Wenn du das gleich gemeldet hättest, hätte die Haftpflicht doch die Kosten übernommen!
jules17
13.04.2007, 11:33 Uhr
zu: Unfallflucht
Tierschützer, die 27 Euro hätte er selbst zahlen sollen...das ganze der Versicherung aufzudrücken ist keine gute Idee zwecks Hochstufung.
Rooki
17.04.2007, 09:45 Uhr
zu: Unfallflucht
So etwas ist eine Bodenlose Frechheit!
Für was hat man denn eine Haftpflichtversicherung?
Solchen Leuten gehört der Führerschein abgenommen und zwar für längere Zeit, dass es richtig weh tut!
Die Versicherung wäre aufgekommen für den Schaden, obwohl du den sogar aus eigener Tasche hättest bezahlen können, da die Schadenssumme ja nicht so hoch war.
Selbst bei einem Spiegel, können schnell mal 600 - 700 Euro zusammen kommen. Und er fährt einfach weiter.
Mir hat man bestimmt schon 5 Spiegel abgefahren und jedesmal Fahrerflucht, deswegen bin ich auf solche Leute nicht so gut zu Sprechen und ich würde auch jeden Anzeigen, den ich sehe!
Fehler macht jeder, kein Problem! Aber dann sollen sie doch auch dafür gerade stehen!
Gruß
Rooki
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen rechts blinken
Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Rechtsabbieger müssen warten
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
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