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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.03.2006, 18:17 Uhr

zu: Moped-Anhänger

»Es soll schon nach den gültigen Gesetzen funktionieren.«

Hmm, wenn du aber deine Ape mit der Klasse M schon ohne Anhänger nicht fahren darfst, dann mit Anhänger ...

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14.03.2006, 22:57 Uhr

zu: Moped-Anhänger

Zulassungsfrei ist nicht identisch mit der Verpflichtung, ein Versicherungskennzeichen zu führen. In diesem Fall hast du aber ansonsten trotzdem recht, denn der Anhänger benötigt kein eigenes Kennzeichen. Fraglich ist allerdings, ob er in diesem Fall überhaupt mit einer Kopie des Versicherungskennzeichens der Ape versehen werden darf. Ich würde das eher verneinen.

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15.03.2006, 13:13 Uhr

zu: Moped-Anhänger

§ 60 StVZO behandelt nur die amtlichen Kennzeichen. Die Versicherungskennzeichen sind in § 29e StVZO aufgeführt. Dort sind die Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, erschöpfend aufgelistet. Anhänger hinter dreirädrigen Fahrzeugen gehören nicht dazu.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur für Lkw gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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