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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.03.2006, 16:03 Uhr

zu: Platz der Begleitperson (B17)

»Sie kann dabei ruhig auch schlafen oder mittlerweile erblindet sein. Sie muss wirklich irgendwie nur "da" sein. Du siehst also, dass das mit dem "Begleitetem Fahren" eine ganz toll ausgearbeitet Sache ist, wo sich gut bezahlte Menschen richtig viel Gedanken gemacht haben.«

Üblicherweise schimpft man doch immer, dass in unserer Bürokratie jeder Furz geregelt ist. Jetzt macht man mal eine allgemeinere Regelung, und dann ist es auch wieder nicht recht. Man hätte natürlich auch folgenden Text in die FeV aufnehmen können:

"Die Begleitperson darf nur auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Sie darf die Augen während der Fahrt nicht schließen, ausgenommen kurzzeitig zum Benetzen der Augäpfel mit Flüssigkeit. Sie darf den Blick nicht von der Fahrbahn abwenden."

Wäre das so eher in deinem Sinne?

»Dieses "Da muss einer Sitzen" klingt für mich irgendwie nach "Irgendwas müssen wir den Leuten draussen vertickern, warum auch ein 17 jähriger jetzt fahren darf."«

Die Gefahr, dass ein 17-Jähriger Ampelrennen durchführt, mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn oder in Kurven unterwegs ist, sich vor der Fahrt ein paar Bierchen oder einen Joint genehmigt, auf der Autobahn bei Tempo 200 drängelt etc. pp. dürfte durch die Anwesenheit der Begleitperson deutlich reduziert sein.

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14.03.2006, 16:57 Uhr

zu: Platz der Begleitperson (B17)

»Hier wird lediglich ein Profil vorgegeben und keine Regelung getroffen.«

Eine Regelung soll auch gar nicht getroffen werden. Du verkennst vielleicht, dass der 17-Jährige der Fahrzeugführer ist und nicht die Begleitperson. Diese soll nur als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Und indirekt, ganz ohne gesetzliche Regelung, wird sie sicherlich einen mäßigenden Einfluss auf den Fahrer nehmen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass der 17-Jährige durchdreht, während Papi nebendran sitzt (zumal es ja in der Regel auch noch das Auto der Eltern sein dürfte, um das sie sich Sorgen machen).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
14.03.2006, 17:02 Uhr

@ georg_g

"Die Gefahr, dass ein 17-Jähriger Ampelrennen durchführt, mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn oder in Kurven unterwegs ist, sich vor der Fahrt ein paar Bierchen oder einen Joint genehmigt, auf der Autobahn bei Tempo 200 drängelt etc. pp. dürfte durch die Anwesenheit der Begleitperson deutlich reduziert sein."



Meine Version:

Die Gefahr das ein 18 Jähriger oder sogar älter Ampelrennen durchführt, mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn oder in Kurven unterwegs ist, sich vor der Fahrt ein paar Bierchen oder einen Joint genehmigt, auf der Autobahn bei Tempo 200 drängelt etc. pp. dürfte ohne Begleitperson noch größer sein.

Des ist total egal wie alt man ist, es gibt immer idioten die sowas machen.
Und außerdem denke ich nicht das das Gesetz fahren mit 17 ohne Begeleitperson genehmigt werden wird, denn man ist erst mit 18 vor dem Gesetzt "Volljährig". Aber ich mein selbst wenn des geschehen sollte, wäre des net schlimm, denn wenn man sich mal die USA betrachtet die dürfen schon mit 16 Jahren Auto fahren, dann können wir es doch wohl auch.

mfg

demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sille
14.03.2006, 17:06 Uhr

zu: Platz der Begleitperson (B17)

Ein Begleitperson der zu viel hilft wäre auch nicht gut.
Mann sollte üben selber zu gucken und entscheidungen zu nehmen im Verkehr, wenn der Begleitperson genau sagt was mann machen soll, wird mann auf der dauer faul und verlasst sich auf der Person. Wäre nur eine Überlegung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.03.2006, 17:09 Uhr

zu: Platz der Begleitperson (B17)

»Meine Version: ...«

Ja, und wo weicht jetzt deine Version von meiner ab? Ich habe ja inhaltlich genau das Gleiche geschrieben. Mit Begleitperson --> geringeres Risiko. Ohne Begleitperson --> größeres Risiko.

Heuschrecke will aber noch genauere gesetzliche Regelungen, was die Begleitperson während der Fahrt darf und was nicht, z.B. dass sie während der Fahrt nicht einem Herzinfarkt erliegen darf und Kaugummi kauen nur dann darf, wenn zuvor ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
14.03.2006, 17:12 Uhr

zu: Platz der Begleitperson (B17)

Ok Georg_G sorry dann habe ich den Text von dir falsch verstanden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
14.03.2006, 17:14 Uhr

zu: Platz der Begleitperson (B17)

soweit ich weiß können Heuschrecken bei Vögel Herzinfarkt verursachen deshalb setzt man sie doch gerne in der Landwirtschaft ein. :-)

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