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el.buX
24.02.2006, 18:12 Uhr
Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge
Erstmal ein lautes Hallo an die Forum User, hoffe Ihr könnt mir genauso gut weiterhelfen wie den ander Frage-stelern...! Und zwar folgendes Problem:
Hatte vor 2 Monaten einen Unfall wg Missachtung der Vorfahrt (Anm. mit dem Auto meiner Zivi-stelle).
Dazu muss ich sagen, dass es mir absolut schleierhaft ist wie es das andere Auto an meinem Blickfeld vorbei geschafft hat, da mir diese Kreuzung als gefährlich bekannt war! Daher lies ich das Auto wortwörtlich in die Kreuzung rollen, keine Geschwindigkeit, nichts! Ich achtete verstärkt auf Autos die von links (schrfe kurve!)kamen, blickte natürlich auch nach rechts (lange Gerade..),war bestimmt schon zur Hälfte auf der Kreuzung, wollte nach links fahrn und erwischte das von rechts gekommene Auto auf Höhe des Hinterrades.
Die gerufenen Polizisten versicherteten mir nur ein "übliches Bußgeld wg Ordnungswiedrigkeit in Höhe von 50 €" . Vorgestern bekam ich nun Post vom Landratsamt:
- Geldbuße : insg. 85,60 (davon 60 wg Ordnungswiedrigkeit)
-Fahrverbot: - Monate
-Vorgesehne Bewertung nach Punktesystem: 3 Punkte...
...so, wär meine Probezeit jetzt nich erst am 19.4.06 rum wär das alles ja gar kein Thema...! :(
Meine Fragen:
-müsste das Landratsamt nicht wissen dass ich noch in der Probezeit bin? ...oder mich zumindest wg Aufbauseminar informieren?
-sind für diesen tatbestand tatsächlich 3 Punkte vorgesehen?
- Macht es Sinn Einspruch zu erheben? ->Ich war wirklich verdammt vorsichtig!! (Beifahrer ist Zeuge!!)
- Liese sich durch einen Prozess die "Punktvergabe" bis nach Ablauf der Probezeit verzögern, sodass ich keine Nachschulung machen muss?
...oder lieber bezahlen und klappe halten, vielleicht verraffen ses....
Wär überglücklich wenn Ihr mir weiterhelfen könntet und der eine oder ander nen Tip füt mich hat...
buX
durbanZA
24.02.2006, 18:32 Uhr
zu: Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge
Hallo und willkommen im Forum!
Meine Fragen:
"-müsste das Landratsamt nicht wissen dass ich noch in der Probezeit bin? ...oder mich zumindest wg Aufbauseminar informieren?"
Nein, das macht die Führerscheinstelle und die kann damit auf sich warten lassen, gerne auch mal so 6 Monate. Rechtskräftig bleibt die Anordnung des Aufbauseminars trotzdem.
"-sind für diesen tatbestand tatsächlich 3 Punkte vorgesehen?"
Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, ja.
"- Macht es Sinn Einspruch zu erheben? ->Ich war wirklich verdammt vorsichtig!! (Beifahrer ist Zeuge!!)"
Also wegen dieser Begründung eher nicht. Denn man wird Dir trotzdem vorwerfen, Deine Sorgfaltspflicht vernachlässigt zu haben, schließlich hast Du das vorfahrtberechtigte Fahrzeug nicht gesehen und aus dem Nichts aufgetaucht ist es ja auch nicht.
-" Liese sich durch einen Prozess die "Punktvergabe" bis nach Ablauf der Probezeit verzögern, sodass ich keine Nachschulung machen muss?"
Nein. Selbst wenn Du einen Prozeß anstrebst, richtet sich die Anordnung des Aufbauseminars nach dem Zeitpunkt der Tat, nicht nach der Rechtskräftigkeit des Urteils.
Tut mir leid, daß ich nur so blöde Antworten für Dich habe :( Alles Gute!
el.buX
24.02.2006, 19:03 Uhr
zu: Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge
..Najut, aber besser ne negative Antwort als gar keine!.... daher auf jeden Fall Danke!!
Dann lösch ich jetzt den in den letzten 2 Stunden geschriebenen Einspruchsbrief, überweiß die Kohle und hoff meine Akte verschwindet im Takkatukkaland....! 8)
Danke!
...achja, wieviel kostet den das Aufbauseminar erfahrungsgemäß?...ich weiß, wird unterschiedlich sein, aber so'n grober Richtwert wär gut zu wissen...?!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
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Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Nur für Sie
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
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