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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
23.02.2006, 10:37 Uhr

....schon aus der Probezeit?

Hallo alle miteinander,
ich hab mal ne etwas blöde Frage: Ich hab im Januar nen Unfall gebaut (glaub 75€ Bußgeld + 3 Punkte) und es kam noch keine Nachschulungsaufforderung, jetzt hab ich mir überlegt, da ich am 11. Februar 1 Jahr meiner Probezeit umhabe noch so nen Kurs zu machen wo ich noch ein Jahr Probezeit gestrichen kriege, somit wär ich ja dann offziell aus der Probezeit und müsste wenn der Nachschulungsbescheid (und somit noch 2 Jahre verlängerung der Probezeit) die Nachschulung nicht antreten, oder?

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23.02.2006, 14:58 Uhr

zu: ....schon aus der Probezeit?

@ heuschrecke

...ein Versuch wärs ja Wert gewesen :-/

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Rauschzustände

Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

Abhängigkeit, Sucht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf einen Radweg

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist