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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karsten
20.02.2006, 20:15 Uhr

Klasse 3 erst nach dem 1.4.1980

Hallo
Ich habe meinen Führerschein 1987 gemacht und möchte gerne eine 125 ccm Fahren da ich aber nach dem 1.4.1980 den Schein gemacht habe müßte ich wieder in die Fahrschule gehen und die A1 Klasse machen.Weiß vielleicht jemand wann die das Gesetz ändern den ich habe schon ein gewisses Alter und Fahrpraxis wo ich meine nicht mehr nur mit 50ccm durch die Gegend zu Fahren.

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
20.02.2006, 20:20 Uhr

zu: Klasse 3 erst nach dem 1.4.1980

da wurde nie und wird auch nie ein Gesetz geändert, jedoch kann es sein, dass die Klasse B irgendwann wieder anders zugeschnitten wird, z.B. das man damit nur noch 25cm³ Mofas fahren darf, du darfst dann natürlich weiterhin 50cm³ fahren, genau wie die vor 1980 geborenen weiterhin 125cm³ fahren dürfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.02.2006, 22:54 Uhr

zu: Klasse 3 erst nach dem 1.4.1980

Die Regelung gibt es nicht dafür, um Personen ab einem Gewissen Alter das Fahren zu erlauben, sonst hätte man das direkt festgelegt. Es handelt sich hier um eine Bestandsschutzregelung, da damals die Klasse 3 zum Fahren von 125er Rollern berechtigte. Dies wurde am 1.4.1980 geändert, und da man den Altinhabern nicht einfach die Berechtigung wegnehmen konnte, wurde diese Übergangsvorschrift eingeführt. Eine Gesetzesänderung wird es da ziemlich sicher nicht geben. Wenn du den Führerschein erst danach erworben hast, gibt es für dich nur die Möglichkeit die Führerscheinklasse A1 oder A (vermutlich von Preis-/Leistungsverhältnis sinnvoller) zu erwerben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

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Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen