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20.02.2006, 11:06 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

Die Frage was eingetragen werden muss, müssten Dir eigentlich die den Teilen beiliegenden Papiere beantworten. Da steht nämlich nicht nur drin für welches Fahrzeug die Teile vorgesehen sind, sondern eben auch, ob die Mitführung der ABE ausreicht oder ob eine Abnahme durch einen KFZ-Sachverständigen und Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.

Die korrekte Tieferlegung und die anderen Felgen sowie der Sportauspuff könnten u.U. schon einer fachlichen Begutachtung würdig sein. Immerhin ändert sich dadurch das Fahrverhalten/Abgasgeräusch.

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20.02.2006, 13:19 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

1 Tieferlegung 3,5 Cm

egal wie tief du brauchst ein prüfbescheinigung mitführen, aber ich würde es eintragen lassen ist einfacher.

1 Sportauspuff Ragazzon

muss zuglassen sein für deinen autotyp

1 Getönte scheiben Hinten

hinten kann man immer tönen. ist kein problem.
musst auch nicht eintragen. o.k. die sicht muss noch gewährleistet sein wenn nur ein aussenspiegel. ist aber heute selten.

1 Böser Blick

abe, reicht bei angeklebten

1 195 Stahlfelgen

was ist den lt. fahrzeugschein zulässig

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20.02.2006, 13:30 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

»hinten kann man immer tönen. ist kein problem.«

Zwar ist es zulässig, hinten eine Tönungsfolie anzubringen, wenn ein rechter Außenspiegel vorhanden ist, allerdings muss auch die Folie bauartgenehmigt sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren