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Marale7
13.02.2006, 16:45 Uhr
Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Hallo!
Ich habe nun seit ca 1 Monat meine " Prüfbescheinigung zum begleitendem Fahren ab 17"
Nun meine Frage: Wir haben einen Renault mit 6 Sitzplätzen (Klasse B). Wie viele darf ich mitnehmen? Ich und eine eingetragene Begleitperson ist klar! Darf ich nun aber meine 2 jüngeren Geschwister oder Bekannte durch die Gegend fahren???? oder darf man wirklich nur zu 2 im Wagen sein? Oder darf ich nur meine eingetragenen Personen mitnehmen (alle gleichzeitig)??????
P.S : Noch etwas... Ich habe ein einen Roller(50cnn) der auf MOFA gedrosselt ist! darf ich diesen auf 45km/h entdrosseln? und alleine damit fahren? Obwohl in meiner Prüfbescheinigung die Klassen M/L/S DURCHGESTRICHEN sind? (also da steht nur B)
THX für jede Antwort
Marale7
13.02.2006, 17:18 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Hier ist noch das PIC zu meinem Führerschein (für Frage NR 2)
http://www.expressupload.de/index.php?file=NPM92U6
TRE.jpg
Georg_g
13.02.2006, 17:57 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Du darfst neben der Begleitperson natürlich auch noch andere Personen mitnehmen.
Dass in der Bescheinigung die Klasse BE durchgestrichen ist, ist korrekt. Falsch ist hingegen, dass die Klassen M, L und S durchgestrichen sind. Fahrzeuge dieser Klassen darfst du auch ohne Begleitperson fahren. Du solltest bei der Stadt Köln eine korrigierte Version der Bescheinigung beantragen.
Dein Mofa darfst du prinzipiell schon entdrosseln, musst aber danach eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Da es sich um einen gedrosselten Klasse-M-Roller handelt, dürfte das in technischer Hisnicht kein Problem sein. Am besten, du wendest dich dafür an eine Werkstatt.
Marale7
14.02.2006, 21:08 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Hallo,
Ich habe heute eine email and die Stadt Köln geschrieben und die haben geantwortet das das absolut korrekt sei ,dass alle Klasse gestrichen sind!?
Marale7
14.02.2006, 22:25 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Diese Email habe ich bekommen:
Dies ist nicht korrekt. Es handelt sich hierbei um das reine begeleitende
Fahren, welches in der Praxis auch nur auf Klasse B (PKW) möglich ist. Die
Klassen M,L,S fallen mit unter die Klasse B ohne Begleitperson. Das heisst
der reguläre Führerschein ab dem 18.Lj. Da Sie aber den Führerschein für
begleitendes Fahren ab 17 gemacht haben, gilt dies auch nur für das
begleitende Fahren der Klasse B. Die Klassen M,L und S dürfen Sie erst mit
Vollendung des 18.Lj. und Aushändigung der regulären Fahrerlaubnis Klasse B
ohne Begleitperson fahren.
Ich hoffe Ihnen Ihre Frage soweit beantwortet haben zu können und wünsche
Ihnen noch einen schönen Tag.
Georg_g
14.02.2006, 23:09 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Tja, da hat der/die Sachbearbeiter/in wohl leider keine Ahnung. Am besten, du gehst persönlich dort vorbei und sprichst mal mit dem Leiter der Führerscheinstelle. Der soll dafür sorgen, dass du eine korrigierte Prüfungsbescheinigung bekommst und dass seine Mitarbeiter/innen keinen Unfug erzählen sollen.
Georg_g
15.02.2006, 00:33 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Bei der Gelegenheit kann man bei der Stadt Köln gleich noch folgendes nachfragen: Wie man auf der Prüfungsbescheinigung sieht, steht hinter der Klasse BE ein Sternchen, das unten mit den Worten "Nichtzutreffendes streichen" erläutert wird. Warum steht dieses Sternchen wohl nur bei Klasse BE, nicht aber bei den Klassen M, L, S?
http://www.expressupload.de/index.php?file=NPM92U6
TRE.jpg
Marale7
15.02.2006, 14:20 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe *TOP* ! ich werde mich mal in den nächsten Tagen zum Amt begeben und hoffe das ich erfolg habe.
Alex
Marale7
16.02.2006, 10:32 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
Hallo !
Ich habe nochmal ne mail geschrieben die alle eure argument und links beinhaltet hat! folgende mail hab ich zurückbekooen von siesem "saftladen"
Guten Morgen Herr XXX,
Nach Rücksprache mit dem Fachamt ist dies richtig. Dies wurde vor kurzem
nachträglich ergänzt das die Klassen M,L,S ebenfalls mit Prüfung der Klasse
B (begleitendes Fahren) gefahren werden dürfen.
Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen, da dieses Projekt erst seit kurzem
läuft und noch einige Dinge zu klären waren.
Sie können innerhalb der nächsten Tage mit Ihrer Prüfbescheinigung und Ihrem
Personalausweis vorsprechen, damit Ihnen von hier eine neue
Prüfbescheinigung gebührenfrei ausgestellt werden kann.
Wenn Sie möchten können Sie auch unter der angegebenen Rufnummer einen
Termin vereinbaren, dann brauchen Sie keine Wartenummer zu ziehen.
Marale7
21.02.2006, 20:06 Uhr
zu: Fahren mit 17!! Wie viele dürfen mit fahren?
JUHU ich war beim Amt und die haben mir das ohne Probleme korrigiert !! Die haben einfach mit der Schreibmaschiene drüber getippt!!! und abgesiegelt!!
Noch mals DANKE
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Abbremsen und notfalls anhalten
Links weiterfahren
Nur Warnzeichen geben und weiterfahren
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