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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
12.02.2006, 13:04 Uhr

Es darf abgeschleppt werden

Hallo

Natürlich darf auch ein Fahrzeug, das "nur" die Parkzeit überschreitet und ansonsten keine Behinderung darstellt (wie soll das in der Situation auch gehen?) abgeschleppt werden, um eine negative Vorbildfunktion zu verhindern.

Man kennt ja die üblichen Begründungen wie "Alle Anderen machen das doch auch so" und ähnliche.

Bei der Zeit, ab wann solche Egoisten abgeschleppt werden können, ist die Rechtsprechung etwas uneinheitlich, was aber auch davon abhängen kann, das jeder Fall individuell verhandelt wird. Einige Gerichte haben bereits ein Abschleppen nach einer Stunde als berechtigt empfunden, spätestens jedoch nach drei Stunden ist das Abschleppen ohne weitere Begründung eine angemessene Maßnahme.

Der Halter kann nur Punkte für Verstöße bekommen, die er entweder zu verantworten hat oder die selbst begangen hat. Verantwortlich ist er z. B. für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Falls das Auto also mit einer unzulässigen Bereifung unterwegs ist bekommen in der Regel der Fahrer und der Halter Punkte.

Fürs Parken könnte er nur Punkte bekommen falls er das Auto selbst dort abgestellt hätte, nicht jedoch zusätzlich zum eigentlichen Fahrer.

Gruß

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
20.02.2006, 00:20 Uhr

zu: Falschparken - Abgeschleppt

mein auto wurde abgeschleppt.

habe da geparkt wo nur für Kunden ist... musste mein auto abholen bei abschleppdienst und hat 140 € gekostet..

DER BLÖDE ABSCHLEPPDIENST!!!!!!!!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

18 m

36 m

27 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge