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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kubaführerschein
11.02.2006, 22:13 Uhr

in Kuba gemachter Führerschein in D umschreibbar?

Hallo,

ich bin neu hier und habe auch schon gleich eine Frage.

Folgender Sachverhalt.

Meine Freudin ist kubanische Staatsangehörige und wohnt seit Januar 2005 in Deutschland. Visum bis November 2007.
Sie ist jetzt aber vom 14.12.2005-08.03.2006 in Kuba, um Papierkram zu erledigen.
Weil sie sehr viel Zeit hat, macht sie dort jetzt grade ihren Führerschein und wird ihn nun auch vorraussichtlich ende des Monats erhalten.

Kann sie ihren kubanischen Führerschein hier dann in D nach ihrer Rückkehr umschreiben lassen? Muss sie bei "null" anfangen oder nur noch die Prüngen machen? (Aufenthalt unter 185 Tage in Kuba, aber sie ist auch keine deutsche)

Würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand meine Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank vorab.

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.02.2006, 18:12 Uhr

zu: in Kuba gemachter Führerschein in D umschreibbar?

Sie mal nach dem Thread mit dem australischen FS, da Kuba auch nicht in der Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführt ist, gilt dasselbe :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 1 Liter

- 50 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt