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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Boo1985
07.02.2006, 17:29 Uhr

wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Hallo!!!

Bin am wochenende angehalten worden, und hatte was getrunken!!
Natürlich musste ich blasen und hatte 0,8 promille!!
Meine probezeit ist schon verlängert worden!!
Wer weiß was jetzt auf mich zu kommt??
Muss ich mpu machen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
07.02.2006, 17:37 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Warum machen leute sowas, gerade noch inner Probezeit??? Dat is doch net mehr normal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.02.2006, 17:45 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Zunächst guckst Du hier mal:

www.fahrtipps.de/recht/stvg

§24a, §25 sind relevant.

Dazu wirst Du eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten, verbunden mit dem Hinweis, dass beim nächsten Verstoss innerhalb der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wird.



Eine MPU wirst Du jetzt noch nicht machen müssen, wohl aber wenn Du weiterhin trinkst und dann fährst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 17:54 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Erstmal danke, woman1987, für Deinen netten, qualifizierten und hilfreichen Beitrag.

@boo: Sieh es positiv, nochmal kann Deine Probezeit nicht verlängert werden :)
Gut, zum ernst des Lebens. Interessant wäre es zu wissen, ob Du Ausfallerscheinungen gezeigt hast (entweder beim Fahren oder während der Begegnung mit der Polizei) und weswegen Deine PZ bereits verlängert worden ist.


Ich gehe jetzt mal von dem für Dich besseren Fall aus: Du kommst in eine Großkontrolle der Polizei, nicht, weil Du irgendwie auffällig gefahren bist, sondern weil die Fahrzeuge hier routinemäßig kontrolliert werden :) Dein Blutalkoholwert beträgt 0,8 0/00. Vorher bist Du noch nie wegen Alkohol oder Drogen auffällig gewesen.

Damit würde ein Bußgeld von 250 Euro auf Dich warten zzgl. Gebühren, ein Fahrverbot von einem Monat sowie 4 Punkte in Flensburg.

Desweiteren wird Dir angeraten werden, an einer freiwilligen (aber nicht kostenfreien) verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, durch die Du zwei Punkte abbauen kannst. Eine MPU wird nicht verhängt.

Das alles trifft aber nur zu, wenn Du keine Anzeichen von Fahrunsicherheit gezeigt hast.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

Ich fahre zuerst

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Ãœberholen verboten?

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