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03.02.2006, 17:07 Uhr

Führerschein Klasse B-Roller Frage

Hallo,
habe seid November letzten Jahres meinen Lappe Klasse B gemacht.
Da ich gerne auch Roller fahre habe ich es mir genehmigt den von meinem Vater ab und zu zu benutzen.
Ein 50Ccm³ Roller.
In Versicherungs belg steht das es aber 3 Arten von 50ccm³ gibt.Mit 45,50 und 60KM/h.
In meinem Führerschein steht 50ccm³ oder nicht schneller als 45km/h.
Der Roller von meinem vater hat eingetrage 50 Km/h.
Der Versicherungs Angestellte meinte.
Das ist vollkommen egal,sie dürfen nur nicht mehr als 50ccm³ fahren und natürlich nicht am Roller etwas verändern.
Wenn der eingetragene 50 oder 60 Km/h hat vom Werk aus.Ist das vollkommen Ok.
Stimmt das nun so?
Oder darf ich wirklich nur einen 50ccm³ roller fahren der auch 45 KM/h fährt.
Wenn ja,was könnte mir wiederfahren,wenn man mich angehalten hätte?

Danke schonmal vorweg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
03.02.2006, 17:57 Uhr

zu: Kfz-Anmeldung

Hallo,

hierbei handelt es sich um:

60Km/h : aus der DDR die bis ???91?? in den Verkehr gebracht wurden

50KM/h Mopets durften bis vor kurzen bis zu 50Km/h fahren

45Km/h aktuell:

Du darfst aber alle 3 Arten mit deinem B fahren!!!

Gruß

Kami

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06.02.2006, 00:27 Uhr

zu: Führerschein Klasse B-Roller Frage

»Du darfst aber alle 3 Arten mit deinem B fahren!!!«

Das stimmt fast!

Guckst Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/fev/BJNR221410998BJNE0
08201308.html


Da steht unter 8.) welche Krafträder bis zu welchem Zulassungsdatum mit Klasse M (bzw. B) zu fahren erlaubt sind.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- zunächst an der Haltlinie anhalten

- den Radfahrer durchfahren lassen

- den Bus durchfahren lassen