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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
01.02.2006, 18:05 Uhr

Klasse S /AU

Hallo, müssen Fahrzeuge Klasse S zur AU?

laut gesetzt:

Ottomotor:
- nicht, da bbh. 50 km/h (da klasse S ja bbh. 45 km/h)

aber?
Dieselmotor: mind. 4 Räder, bbh 25 km/h, würde ja zutreffen

Wenn ja, wohin kleben die die Plakette?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.02.2006, 18:21 Uhr

zu: Klasse S /AU

§47a (1) Nr.2 StVZO: »(...). Ausgenommen sind vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b;(...)«

und in §18 (2) Nr. 4b steht: »(...)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 cm3 oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen,(...)«


Also genau die vierrädrigen Fahrzeuge der Klasse S.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
02.02.2006, 11:57 Uhr

zu: Klasse S /AU

AHH..ok...hätte weiter lesen sollen :)

danke!

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Was ist in dieser Situation richtig?

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