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Nero171186
28.01.2006, 15:37 Uhr
ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
Also...
ich habe eigentlich nur Glück...
Ich habe aus reiner Dummheit ein kleines Rennen gemacht. War garnichts gefährliches oder so, aber der nette Freund und Helfer fand das weniger lustig.
Tja wie es kommen musste, ein Aufbausiminar...
So nun fahre ich schon seit längerer Zeit Pizza aus. Gestern Abend ist es dann passiert.
Schon den ganzen Abend stand ein bekanntest Zivil Fahrzeug an einer beliebten Kreuzung zum Rot fahren... Ich wusste auch genau was die da machen...
Naja und irgendwann ( 5 mal da lang fahren ) bin ich bei "Knapp" Gelb gefahren...
Weiß ich dahher weil ich immer zähle um zu sehen ob ich das schaffe...
Logisch, 1,2,3, dann Rot.
Naja und beim rüber fahren habe ich kein Rot gesehen...
Ich bin mir also 100% sicher das es Gelb ist und sehe trotzdem die Kelle...
Ich meine die standen ca. 20m hinter der Ampel und ich fahre Smart, der ist nur 1,50m... Die müssen sich verguckt haben...
Was soll ich jetzt machen?
Mein Führerschein ist meine Finanzquelle und für meinen Arbeitsplatz unverzichtbar.
Wie soll ich denen erklären das ich nicht bei ROT gefahren bin?
Ohne Rechtsschutzversicherung, wohlgemerkt.
Nero171186
28.01.2006, 15:41 Uhr
zu: ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
Habe vergessen zu sagen das mich die Renn Aktion gleichmal 4 Punkte gekostet hat.
War es nicht so das ich bei 5 den Fleppen ein paar Jahre abgeben darf?
Nero171186
28.01.2006, 15:46 Uhr
zu: ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
Eigentlich erwartete ich konstrultive Antworten und keine Vorträge...
Dazu brauche ich nicht in das Forum schreiben!!!
Nero171186
28.01.2006, 16:14 Uhr
zu: ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
eigentlich will ich nur wissen was passiert?
Aber da du anscheinend keine Ahnung hast und nur ziemlich dumme Kommentare bringst...
hat es ja anscheinend keinen Sinn mehr hier zu posten...
Lizzard
28.01.2006, 17:49 Uhr
zu: ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
Oh man... Was machst du auch so eine Scheiße. Bei mir vor der Firma ist auch eine feste Blitzerampel. Da vermeide ich es sogar bei Gelb rüber zu fahren, obwohl es noch erlaubt wäre.
Georg_g
28.01.2006, 19:03 Uhr
zu: ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
Erst mal zur Beruhigung: Dein Führerschein ist nicht weg. Die Fahrerlaubnis wird im Rahmen der Probezeit erst beim dritten Verstoß entzogen, du hast aber erst den zweiten Verstoß begangen.
Ein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß gibt es nur, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war. Wenn es nach deiner Schilderung so knapp war, dürfte es wohl weniger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Dann gibt das zwar ein Bußgeld und Punkte, aber eben kein Fahrverbot.
Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, musst du selbst enstscheiden. In der Regel werden sich zwei Polizisten nicht irren. Stand da denn ein Wagen vor und ein anderer Wagen hinter der Kreuzung? Oder sind die Beamten, die dich angehalten haben, die gleichen, die den Rotlichtverstoß beobachtet haben wollen?
FLiszt
29.01.2006, 02:24 Uhr
zu: ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
Ruhig bleiben. Es gibt, wie von Georg schon erwaehnt, zwei Moeglichkeiten:
a) du bekommst einen Bussgeldbescheid ohne Punkte und weitere Folgen, wegen Rotlichtverstosses unter einer Sekunde. Wenn es mich betraefe, wuerde ich den einfach stillschweigend bezahlen und gut ist.
b) du bekommst einen Bussgeldbescheid mit Punkten wegen Ueberschreitung von mehr als einer Sekunde. In dem Fall legst du natuerlich Wiederspruch ein, beauftragst einen Anwalt, und zweifelst die Messung an.
Welche Zeitspanne des Rotlichverstosses haben sie denn gemessen?
@all: Wie ist die Lage eigentlich bei einem "andersrum"/negativen Rotlichtverstoss? D.H. wenn ich die Ampelanlagen kenne, sehe dass der Querverkehr bereits Rot hat, und schon mal losfahre, weil ich genau weiss dass ich sowieso innerhalb der naechsten 500 msec Gruen bekommen werde?
Georg_g
29.01.2006, 16:04 Uhr
zu: ASF - danach bei Rot... Fleppen weg?
@ FLiszt:
»@all: Wie ist die Lage eigentlich bei einem "andersrum"/negativen Rotlichtverstoss? D.H. wenn ich die Ampelanlagen kenne, sehe dass der Querverkehr bereits Rot hat, und schon mal losfahre, weil ich genau weiss dass ich sowieso innerhalb der naechsten 500 msec Gruen bekommen werde?«
Rechtsprechung zu dieser Konstellation ist mir zwar nicht bekannt, aber ein Absehen vom Fahrverbot dürfte in einem solchen Fall kaum in Frage kommen. Einerseits ist zwar eine Gefährdung des Querverkehrs in diesem Fall ausgeschlossen, andererseits würde ein Betroffener, der schildert, dass er schon bei Rot losfuhr, weil er das Rotlicht des Querverkehrs erkannt hat, ja ziemlich unmissverständlich zugeben, dass er mit Vorsatz gehandelt hat. Die Regelsätze des Verwarnungs- und Bußgeldkatalogs gehen immer von fahrlässigem Begehen aus, sodass in diesem Fall das Bußgeld sogar erhöht werden kann.
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