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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern willi128
20.01.2006, 19:23 Uhr

FS in Frankreich ohne MPU

Ich habe noch keinen Führerschein,aber 3 Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Roller
und in Deutschland muß ich MPU machen um einen FS zu kriegen.Wenn ich z.B. in Frankreich wohnen würde und in Deutschland arbeiten und dann den Führerschein in Frankreich mach. Darf ich dann auch z.B. wenn ich nach 1 Jahr wieder ich Deutschland wohne denn Führerschein behalten und weiter fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
20.01.2006, 19:54 Uhr

zu: FS in Frankreich ohne MPU

Hallo willi !

Nein darfst Du nicht ! Die untere Straßenverkehrsbehörde hat Zweifel an deiner Tauglichkeit, ein KFZ zu führen ! Die Forderung nach einer MPU bleibt bestehen , egal wann Du wieder nach Deutschland ziehst ! Du kommst nicht daran vorbei, diese MPU zu machen ! Du kannst Dich im Internet erkundigen, welche Anforderungen eine solche an dich stellt ! Und hier ein gut gemeinter Rat:
Obwohl viele fragwürdigen Anbieter, dich für viel Geld, auf eine MPU vorbereiten wollen, sitzen dort sehr erfahrene Psychologen, die sofort erkennen, welche Einstellung Du zum Straßenverkehr hast ! Außerdem wird anhand von medizinischen Untersuchungen festgestellt, ob Du körperlich geeignet bist ( Alkohol und Drogenprobleme ) ! Ich will Dir hier nichts unterstellen, aber am besten ist, deine Lebensverhältnisse in geordnete Bahnen zu bringen um dann diese Untersuchung mit einem positiven Ergebniss hinter Dich zu bringen ! Alle anderen Maßnahmen sind nur eine Flucht nach vorne und bringen nichts ! Fakt ist, das ca. 75 % der Prüflinge, dieses Untersuchung nicht bestehen !

Gruß skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2006, 20:01 Uhr

zu: FS in Frankreich ohne MPU

»... und in Deutschland muß ich MPU machen um einen FS zu kriegen.«

Ist das nur eine Vermutung von dir oder hast du bereits eine entsprechende Auskunft der Führerscheinstelle bekommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy Bumm
01.03.2006, 05:40 Uhr

zu: FS in Frankreich ohne MPU

@willi128
Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegst, dann musst Du sogar den Führerschein in Frankreich beantragen. In Deutschland darfst Du dann jedenfalls nach § 7 Abs.1 FeV keinen Antrag stellen. Leider (oder zum Glück) ist es in Frankreich nicht möglich, eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, die in Deutschland nicht gilt. Um Dich in Frankreich anmelden zu können, musst Du einen festen Job haben (z.B. in Deutschland).

Der Führerschein muss dann in Deutschland anerkannt werden & Du darfst ganz normal in Deutschland zur Arbeit fahren. Dein KFZ musst Du dann auch in Frankreich zulassen. Die Staatsbürgerschaft spielt rechtlich nicht die geringste Rolle.

Sobald Du wieder einen Wohnsitz in Deutschland hast, kann eine MPU angeordnet werden & es folgt eine Nutzungsuntersagung.

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16.04.2006, 19:16 Uhr

zu: FS in Frankreich ohne MPU

Hallo, habe eben mit einem Bekannten über neue Gesetze wegen der EU-Führerscheinregelung gesprochen und wollte mich mal erkundigen, dabei bin ich auf dieses Forum gestossen.

Wenn man im Ausland, hier speziell F einen Führeschein macht muss man gewisse Regeln unbedingt beachten und das ist nicht billig.

Vorraussetzung ist das in D die Sperre abglaufen ist.Hier in D komplett abmelden und seinen ersten Wohnsitz in F anmelden, am besten eine kleine Wohnung mit Mietvertrag.
Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber das man eine feste Arbeitsstelle hat und im falle einer Arbeitslosigkeit nicht den Franzosen auf der Tasche liegt und eine Geburtsurkunde.
Dann auf das Bürgermeisteramt (Marie) gehen und eine Arbeitserlaubniss beantragen, ist in den EU Staaten zwar nicht mehr vorgeschrieben aber so kriegt man einen F-Pass.
Die Einhaltung der 185 tage ist erforderlich, danach kann man hier in D fahren, da mein Lebensinhalt darin besteht in F zu Arbeiten und zu Leben.
An den Wochenenden fahre ich in meine Wohnung nach F oder zu meinen Eltern/Freundin nach D oder andersrum.
Da muss noch der Arbeitgeber mitmachen sofern man nicht Selbstständig ist und der Geldbeutel.
Alles andere was die EU-Fahrschulen anbieten ist dünnes Eis, den diese Wohnungen oder Adressen die in dem Führeschein stehen sind 100fach an solche "Prüflinge" vermietet, was meint ihr was passiert wenn da nachgeforscht wird?

Noch was, ich muss mir kein Auto in F kaufen, ich darf in D, D zugelassene Pkw's fahren, nur nicht auf mich Zulassen sondern auf Eltern,Ehepartner, Freund/in ö.ä.



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17.04.2006, 00:05 Uhr

zu: FS in Frankreich ohne MPU

1996 wurde ein Gesetz entworfen wonach Besitzer einer EU Fahrerlaubniss nicht zwingend ihren Führeschein umschreiben lassen müssen. Das heisst, ich kann nach der Wiederanmeldung hier in D damit weiterfahren.
Den Zeitungsausschnitt habe ich noch irgendwo.
Allerdings waren da noch keine Ostblockstaaten in der EU.
Soweit ich weiss hat D mit F ein abkommen getroffen das man bei denen keinen Führerschein mehr machen kann.
Einen MPU Test bei der Umschreibung zu machen ist mir neu, die Kreisverwaltung ist kein Gesetzgeber.
Wenn die mir den nicht umschreiben wollten dann behalte ich den eben, oder ich Melde mich direkt in einem anderen Kreis an und versuche es dort.
Ich kann auch mit der Ausländischen Fahrerlaubniss 10 Jahre und 1 Tag hier fahren und lasse den dann umschreiben, denn nach 10 Jahren müssen die Daten gelöscht werden, was aber leider nicht immer gemacht wird, was der Zufall manchmal an's Tageslicht bringt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fotofan
18.04.2006, 11:21 Uhr

zu: FS in Frankreich ohne MPU

@sonhol, das hat mir vor gut 2 Wochen ein Polizist erzählt.
Das es da eine überliegefrist gibt hat der nicht gesagt, aber ich habe mitbekommen das 2003 ein ausländischer FS umgeschrieben wurde und die Daten von 1984 noch im Computer waren.
Also noch 19 Jahre danach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fotofan
18.04.2006, 16:05 Uhr

zu: FS in Frankreich ohne MPU

@sonhol, liest sich etwas schwer aber nach ein bisschen nachrechnen dürfte die höchste Tilgungsfrist (15 Jahre) in dem fall 2007 oder 8 erst fertig sein.
Dann betrug die abgelaufene Zeit 2003 erst 12 Jahre.
Ich bin jetzt mal von 1986 ausgegangen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Radfahrer

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

Lkw

Pkw

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung