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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
16.01.2006, 18:20 Uhr

Fahren ohne rechten Außenspiegel

Hallo, ein Bekannter fährt seit langer Zeit ohne rechten Außenspiegel, weil er abgefahren wurde. Ist das zulässig? Müsste er mit einem Busgeld rechnen? Gibt es vielleicht sogar Ärger bei einem Unfall weil das Fahrzeug einen Mangel hat?
Ich meine es gibt ja auch alte Autos die noch nie einen Außenspiegel hatten und die dürfen ja auch fahren.
Danke, Gruß Trexer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
16.01.2006, 20:00 Uhr

zu: Fahren ohne rechten Außenspiegel

Es ist die freie Sicht durch zwei Spiegel vorgeschrieben, wenn er also einen Rückspiegel in der Mitte hat und den Kofferraum nicht bis obenhin geladen hat ist es also zulässig.

Früher war es durchaus üblich, dass die Autos nur einen Außenspiegel hatten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.01.2006, 20:15 Uhr

zu: Fahren ohne rechten Außenspiegel

"Früher war es durchaus üblich, dass die Autos nur einen Außenspiegel hatten. "

ja, aber da hatten sie NUR den rechten Außenspiegel, und der linke durfte fehlen. Meiner Meinung nach ist der rechte Außenspiegel Vorschrift, ich mach mich da mal schlau.

Auf jeden Fall wird es sich haftungstechnisch bei einem Unfall extrem negativ auswirken, wenn das Fahrzeug keinenr echten Außenspiegel hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.01.2006, 20:36 Uhr

zu: Fahren ohne rechten Außenspiegel

oh, stimmt, shit happens *lol*

Bin gerade etwas abgelenkt durch einen Feuerwehreinsatz direkt vor meiner Balkontür :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

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