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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 17:38 Uhr

30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Hallo Leutz,
mich hat es nun endlich auch erwischt.
Womit muss ich rechnen ???
Würde es was bringen wenn bescheid kommt und ich die ganze sache bis zur ende meiner Probezeit (01.06.2006) hinauszögere??

Bitte um infos , danke an alle schon mal die antworten.

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11.01.2006, 17:49 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Wie immer: http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Nein es bringt dir garnichts. Da du am Tag der Tat noch in der Probezeit warst. Das zählt...

Wenn du Glück hast, musst du nur nen Verwarngeld berappen. Da erst ab einer Überschreitung von 21 Kmh eine Probezeitverlängerung etc. auf dich zu kommt.

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11.01.2006, 17:50 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

FU** ich war Letzter :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 18:24 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

macht mich doch nicht fertig :o(

danke für die Infos... :O)

Hey der scheiß wagen ist auf meine schwester angemeldet ich hoffe ich sehe sehr weiblich auf dem Foto aus , weil dann könnte ja meine schwester alles auf sich nehmen, oder ?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil der Bremsweg länger wird

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen