Keine Ahnung
10.01.2006, 22:03 Uhr
AU und TÃœV Bescheinigung
Hallo,
ich wollte wissen, ob es Pflicht ist die AU und TÜV Bescheinigung mizuführen?
Oder reicht es, sie bei mir zu Hause zu lassen?
Wenn ich sie mitführen muss, muss es das Original sein, oder reicht auch eine Kopie? Was ist bei Diebstahl? (Warum sollte das jemand klauen, aber gut=)
DANKE
FLiszt
10.01.2006, 22:19 Uhr
zu: AU und TÃœV Bescheinigung
Hmm, gute Frage. Diese Dokumente kleben ja gewoehnlich in Form einer Plakette auf dem Nummernschild - war eigentlich bisher immer ausreichend. Nochdazu weil die HU im Fahrzeugschein notiert ist (den muss man mitfuehren).
Also ich mach mir da keinen Kopf und hab die Zettel daheim in der Schublade liegen.
Georg_g
10.01.2006, 22:41 Uhr
zu: AU und TÃœV Bescheinigung
»Die AU Bescheinigung ist dagegen mitführpflichtig.«
Weder HU- noch AU-Bescheinigungen sind mitführpflichtig. Für beide gilt aber eine Aufbewahrungspflicht und die Pflicht, die Bescheinigung zuständigen Personen "auf Verlangen auszuhändigen".
Insofern schadet es nichts, die Zettel im Auto liegen zu lassen. Andererseits kann es auch kein Verwarnungsgeld geben, wenn man sie nicht dabei hat.
Keine Ahnung
10.01.2006, 22:43 Uhr
zu: AU und TÃœV Bescheinigung
Danke
Auf der AU Bescheinigung steht nichts der gleichen drauf
to
11.01.2006, 00:42 Uhr
zu: AU und TÃœV Bescheinigung
@ holger:
nur der Genauigkeit wegen:
Es ist der § 47 a der StVZO, den Du da zitiert hast.
</klugscheiss>