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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil33
04.01.2006, 18:13 Uhr

rote ampel,kreisverkehr,nachschulung?

hallo...
bin heute in eine kreisverkehr reingefahren, der durch ampeln geregelt wurde.
da ich längere zeit nich gefahren bin und eigentlich nur das auto von meinem vater abholen wollte bin ich in diesem kreisverkehr leider über eine dieser roten ampeln gefahren. aufgefallen ist sie mir leider erst als ich drüber war. weiß also leider nicht wieviele sekunden die schon rot war, da aber die autos die grün gehabt hatten noch standen, kanns nicht allzu lange gewesen sein.
auf jeden fall wurde ich dann gleich mit blaulicht angehalten usw.
meinen fehler hab ich sofort anerkannt, möchte nur wissen was mir so möglicherweise bevor steht
- wie sone nachschulung aussieht
- was sie kostet
- ob noch mehr als 50€ bußgeld aufmich zukommt?
- etc.
und ob man da noch irgendwas regeln kann, da ich mich noch in der probezeit befinde und bissl knapp bei kasse bin.

ciao phil

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
04.01.2006, 20:00 Uhr

zu: rote ampel,kreisverkehr,nachschulung?

Hallo Leute !

"Rote Ampel, Kreisverkehr, nachschulung " ?
Es handelt sich hier nicht um einen Kreisverkehr ( Zeichen 215 §41 STVO ) ! Du meinst den kreisförmigen Verkehr und der wird rechtlich völlig anders beurteilt ! Gruß..der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil33
04.01.2006, 20:31 Uhr

zu: rote ampel,kreisverkehr,nachschulung?

also für mich war das scho ein kreisverkehr, berlin siegessäule.
oder wo is da der unterschied?
danke schoma für die antworten, dann kann man sich bischen drauf vorbereiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.01.2006, 22:08 Uhr

zu: rote ampel,kreisverkehr,nachschulung?

»und ich dachte immer rote ampel ist rote ampel.
weil einfach ja auch einfach einfach einfach ist.«


Tja, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Gleich kommt Kahleberger und belehrt alle Teilnehmer, dass es nicht "Ampel", sondern "Wechsellichtzeichenanlage nach § 37 StVO" heißen muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
06.01.2006, 22:04 Uhr

zu: rote ampel,kreisverkehr,nachschulung?

Hallo !

Was genau ist denn jetzt hier das Problem ? Das warnecke, als Sicherheitsbeauftragter, meine Beiträge scharf kommentiert, ist ja noch zu ertragen ! Aber das der Unterschied zwischen " Kreisverkehr " und " kreisförmigen Verkehr " hier Anlass zu den wildesten Spekulationen gibt, ist nicht mehr nach zu vollziehen ! Vieleicht bin Ich ja wirklich ein besserwissendes Arschloch, aber Leute : dieser Unterschied sollte wohl bekannt sein ! Ist der Unterschied nicht bekannt, sollte man wirklich seine Fahrerlaubnis als 1.Preis bei einer Tombola zur Verfügung stellen ! Und warnecke : Ich bin kein " Kollege " , sondern nur ein logisch denkender Mensch ( zumindestens glaube Ich das ) ! Also : Der erste Typ, der mir eine LZA , innerhalb eines Kreisverkehres präsentieren kann, dem schenke Ich meine Frau ( Gott, lass es bitte geschehen ) ! Nette Grüße...der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
06.01.2006, 23:10 Uhr

zu: rote ampel,kreisverkehr,nachschulung?

Besser nicht ! Es würde deine allgemeine Einstellung zum Weltfrieden erheblich negativ beeinflussen ! Trotzdem : wo bleibt die LZA im Kreisverkehr..hehe ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.01.2006, 23:35 Uhr

zu: rote ampel,kreisverkehr,nachschulung?

Es gibt auch Kreisverkehre mit LZA! Z.B. der Horner Kreisel in Hamburg.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-028-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-028-B

Ich muss das Motorrad vorbeifahren lassen

Das Motorrad muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Ãœberholen verboten?

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende