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Georg_g
04.01.2006, 12:37 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Wenn bei der Bußgeldstelle standardmäßig ein Abgleich der Halterdaten mit dem Foto gemacht wird, dann wird man merken, dass der Halter ein Mann ist, während eine Frau am Steuer saß. In diesem Fall wird wohl erst ein Anhörungsbogen kommen. Wenn du in diesem wissentlich falsche Angaben machst, kann das eine strafbare Handlung sein (falsche Verdächtigung).
Erfolgt ein solcher Abgleich nicht, dann wird der Bußgeldbescheid direkt an dich als Halter zugesandt. In diesem Fall gibt es für dich keine Pflicht, den Sachverhalt aufzuklären, d.h. du könntest dann durch Zahlung des Bußgeldes auch die Punkte übernehmen.
Mit ein bisschen Glück ist bei der abgelesenen Tachogeschwindigkeit aber nur ein Verwarnungsgeld fällig, also wie von sohol schon vorgeschlagen, erstmal abwarten, bis du Post bekommst.
rizzo
04.01.2006, 23:39 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
> Wenn du in diesem wissentlich falsche
>Angaben machst, kann das eine strafbare >Handlung sein (falsche Verdächtigung).
Das ist Unsinn. Falsche Verdächtigung begeht nur, wer einen "anderen" verdächtigt (siehe § 164 StGB) - nicht wer sich selbst "verdächtigt". Auch eine uneidliche Falschaussage käme nicht in Betracht, da die Straßenverkehrsbehörde keine zur Abnahme von Eiden befugte Stelle ist (§ 153 StGB). Wenn "keiner was weiß" ist kann die Folge allerdings eine Fahrtenbuchauflage sein.
Omskoskaja
01.03.2006, 17:09 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
hallo allen, ich ahbe ein ganz ganz großes problem, ich fuhr in einer 50 zone, also innerorts 80 km/h, es ist noch kein brief deswegen an mich gekommen, ich wollte nur jetzt schmal wissen,also wenn ich wirklich 30 km/h zu schnell gefahren bin, ob ich dann zum Aufbauseminar muss oder ob ich das auch alles irgendwie anderes regeln kann, da der wagen auf meinen vater angemeldet ist. kann ich dann irgendwie angeben das mein vater gefehren ist um dem Aufbauseminar aus dem weg zu gehen??? ich würde mich sehr auf antwort freuen. mfg Omsen
Omskoskaja
01.03.2006, 22:32 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
hmm ja ich wurde geblitzt, da bin ich mir 100% sicher.
och man.... warum nur.... ich brauch dochnur noch 3 monate dann wäre ich aus der probezeit drausen, und dann passiert sowas... so eine scheiße...... wie teuer kommt einem so ein scheiß aufbauseminar eigentlich??? und dann verlngert sich auch wieder die probezeit um 2 jahre... stimmts.... ach so eine scheiße...warum nur... aber mein vater sieht mir recht ähnlich...vielicht ist da dann doch noch was zu machen??? *hoffen*
aber danke erstmal das du mir geantwortet hast....
madox
16.05.2006, 19:15 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
ich wurde heute in einer geschlossener ortschaft mit ca 100km/h geblitzt obwohl da nur 50 km/h erlaubt war. Das Problem ist auch dass ich noch in der Probezeit bin. Kann mir jemand sagen was die Folgen meiner Geschwindigkeitsüberschreitung sind? Dazu muss ich sagen dass das Auto nicht auf mich angemeldet ist, gibt es da irgendeine Möglichkeit die Strafe auf den Fahrzeughalter zu übergeben?
durbanZA
16.05.2006, 22:22 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Für Geschwindigkeitsverstöße wird grundsätzlich der Fahrer, nicht der Halter bestraft. (Deshalb wird ja auch das Photo gemacht ;)) Die Folgen hat Dir mein Vorredner ja schon mitgeteilt, dazu kommt noch die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Es kann noch geringfügig günstiger werden, wenn der Nettowert unter 90 km/h liegt. u berücksichtigen bei dem abgelesenen Tachowert sind nämlich noch Toleranz und Tachovoreilung.
Solltest Du dem Halter nicht frappierend ähnlich sehen, sehe ich keine Möglichkeit da wieder herauszukommen. Die 100 km/h hattest Du vom Tacho abgelesen, oder?
inha
01.06.2006, 12:46 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Hallo alle zusammen,(hilfe)
ich bin gerade in der Preobezeit. ich wurde heute in 30er Zone geblitzt und bin mit einem Tempo 50 gefahren :0( och man.... was jetze??
ich würde mich sehr auf antwort freuen.
durbanZA
01.06.2006, 12:58 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Das ganze bleibt in Verwarnungsgeldbereich, der keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Bezahlen und vergessen. :)
mfG Durban
inha
01.06.2006, 13:03 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Danke !!!!! Danke!!!!Danke!!!!
durbanZA
01.06.2006, 14:02 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Probezeitmaßnhamen gibt es erst ab einer Überschreiunt von netto 21 km/h. Da aber innerorts 3 km/h Toleranz und die Tachovoreilung zu berücksichtigen sind, müßtest Du schon deutlich mehr als 51 auf dem tacho gehabt haben, um den Genuß von Probezeitmaßnhamen zu kommen.
Aber vorsicht: Irgendwann ist auch bei Verwarnungsgeldern das Maß voll!
Allzeit gute Fahrt :)
carhol
18.09.2006, 23:23 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
ja tun die.
holger
durbanZA
19.09.2006, 16:37 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Chriz, lies Die mal die anderen Beiträge in diesem Thread durch, da steht schon vieles drin :)
Und wenn dann noch Fragen sind, werden die hier bestimmt gern beantwortet.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
@durbanZA
Ich glaube, Du meinst mit "Tachovoreilung" die Abweichungen zwischen der wirklichen Geschwindigkeit und der Tachoanzeige? Kann man so etwas überhaupt irgendwo messen lassen?
An alle, die wissen möchten, wie viele Punkte, was kostet? Schaut einfach hier rein:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
durbanZA
20.09.2006, 17:10 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
genau das meine ich :)
Messen lassen kann man das normalerweise beim TÜV oder ähnlichen Prüfstationen, oder an allen größeren Werkstätten.
carhol
20.09.2006, 17:31 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
.. oder hier die uralten beiträge von "henry" raussuchen.
holger
carhol
11.10.2006, 18:03 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
das richtige bild ist so scharf, dass du erkannt wirst.
solltest du jemanden anderen beschuldigen machst du dich strafbar.
holger
sef
13.12.2007, 20:03 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
hallo,
könnt ihr mir helfen. folgendes bin in der probezeit innerorts ungefähr mit 80km/h geblitzt worden. hatte dabei unter der windschutzscheibe eine Plakette" Kindernotarzt im Einsatz" liegen.müsste auch auf dem bild zu sehen sein. und dies war auch so, war auf n einsatz mit dem privatwagen, war zwar kein notfall in dem sinne, aber ich musste beruflich (bin wirklich Kinderarzt) zurück ins Krankenhaus. Bin auf den Lappen angewiesen. Bin 30J alt und hab diesen erst kanpp 3 Wochen.
Irgendwelche Möglichkeiten für mich das Aufbauseminar zu umgehen??!!
PS. Habe keine Sondergenehmigung von der Klinik schneller zu fahrenund weiß auch das ich Schuld bin!!!
Danke für die Antworten
carhol
13.12.2007, 22:01 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
kein chance.
der führerschein wird dir deswegen aber nicht abgenommen, schlimmstens ein fahrverbot von einem monat.
holger
Lambo-Benni
14.12.2007, 05:20 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
aber das Fahrverbot wird wohl kaum eintreten, wenn Du, wie Du sagst, " ungefähr mit ca. 80 km/h" geblitzt wurdest (angenommen, es waren 50 erlaubt).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte
Welche Auswirkungen kann Haschischkonsum haben?
Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung können eintreten
Fehler bei der Verarbeitung von Informationen können zunehmen
Das Gefahrenbewusstsein kann abnehmen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Bremsbereit sein
Geschwindigkeit vermindern
Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte
Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Geld- und/oder Freiheitsstrafe
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
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