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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrig
21.12.2005, 17:39 Uhr

Versicherungsvergleich

Ein Freund hat mich neulich nach einer guten und günstigen Versicherung gefragt.
Ich konnte ihm gar nicht darauf antworten, aber diese Frage hat mich so neugierig gemacht, dass ich mich einfach mal umgeschaut habe.
Ich hab da einige Vergleichsseiten im Netz gefunden wie:

-versicherungsvergleich.de
-kfz-auskunft.de
-aspect-online.de

und noch ein paar mehr.
Die waren alle sowas von unübersichtlich und, meiner Meinung nach, unstrukturiert, dass ich schon fast kein bock mehr hatte weiter zu schauen.
Aber dann bin ich auf eine Site gestoßen, die mich gleich überzeugt hat:

-http://www.versicherungsseiten24.de/auto.html

da wird nicht lange erklärt oder gefaselt, sondern man kommt direkt zum Vergleich.
Sagt mir mal eure Meinung dazu, kann man die empfehlen????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
22.12.2005, 01:46 Uhr

zu: Versicherungsvergleich

hmm... der Beitrag sieht für mich sehr nach Werbung aus! zu perfekt formuliert, immer auf Groß- und Kleinschreibung geachtet...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
22.12.2005, 12:42 Uhr

zu: Versicherungsvergleich

Man kann ja auch irgend eine Adresse angeben die es gar nicht gibt - Hausnummer 4000 z.B. ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Einmündungen von Feldwegen

An innerstädtischen Kreuzungen

An Baustellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird