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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern funnyland
14.12.2005, 20:47 Uhr

noch mal zu Rechtsfahrgebot!

Die Sichtweisen sind ja ganz interessant, aber
ich beabsichtigte mit dem Beitrag auch nicht, dass alle "wie in der Fahrschule" fahren sollen,
sondern dass es nicht schadet, wenn man das eine oder andere beigebrachte auch dann noch beherzigen sollte wenn man sich einen flotten Fahrstil angeeignet hat.
Oder aber; da ich das Gefühl habe, dass kaum noch jemand das Rechtsfahrgebot kennt, man
hier während der Fahrausbildung verschärft darauf eingehen sollte.

Es gibt nähmlich Dinge die man auch aus guter 'alter' Angewohnheit und auch mit 'nem
flotten Fahrstil ganz simpel anwenden kann.
Keiner bricht sich 'nen Zacken aus der Krone wenn er mal eben in den Spiegel schaut, blinkt, und wieder zum überholen bereit ist.
Mir persöhnlich macht das Fahren jedenfalls so mehr Spass als nur stupiede auf einer Spur haften zu bleiben.
Mit Gruß funnyland

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
21.12.2005, 20:03 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

Hallo Funnyland !

Verschiedene Sichtweisen zum Rechtsfahrgebot bestehen zwar unter den Verkehrsteilnehmern, sind aber unrelevant, da sie konkret in der STVO geregelt sind ! Die Aussage, nicht Jeder muß so fahren, wie Er es in der Fahrschule gelernt hat, ist sehr interessant ! In der Fahrschule lernst Du keine " besondere Fahrweise " sondern eine regelkonforme ! Das bedeutet, du fährst nach den Regeln der STVO ! Diese fordert keinen " flotten Fahrstil " sondern einen streng genormten ! Das viele Fahrzeugführer das Rechtsfahrgebot mißachten, liegt daran , das sie es gar nicht definieren können ! Man könnte hier jeden verkehrsrechtlichen Beitrag sofort mit einem Verweis auf den § 1 der STVO beenden ! Dieser besagt , einfach ausgedrückt , nimm Rücksicht und vermeide es, andere zu gefährden ! Gut finde Ich, das Du das , indirekt auch bestätigst ! Also, die Fehler anderer, ist kein Grund, sich selber falsch zu verhalten ! Gruß..der Skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
22.12.2005, 01:48 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

funnyland hat aber recht, ich könnte mich auch seitenweise über Mittelspurschleicher aufregen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
22.12.2005, 13:30 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

Also über chronische Linksfahrer Ärger ich mich schon lange nichtmehr. Wenn Platz ist wird überholt. Mittelspurfahrer jedoch Vorzugsweise Rechts. Dabei könnte man sich doch fast schon wieder denken: "Was der kann, kann ich schon lange!" Er fährt wie er will, dann fahr ich auch wie ich will :-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
22.12.2005, 21:52 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

also ich würde mich nicht wegen so jemanden stvo-widrig verhalten. Lichthupe oder Hupe als Überholsignal hilft meistens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.12.2005, 22:20 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

"Mittelspurfahrer jedoch Vorzugsweise Rechts. "

...und warum??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
22.12.2005, 23:13 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

>>>...und warum?? <<<

Damit die mal aufwachen und merken, dass sie irgendwas falsch machen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.12.2005, 23:25 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

oh... da zeigst du es ihnen aber richtig!


Übrigens begehst Du dabei den schwereren Verkehrsverstoß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
22.12.2005, 23:55 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

>>>Übrigens begehst Du dabei den schwereren Verkehrsverstoß. <<<

Wieviel Punkte gibt das? Wieviel Busgeld muss ich zahlen?!?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.12.2005, 12:06 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

BKat TB Nr. 17:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt (ohne Gefährung o. Sachbeschädigung):
-Bußgeld 50 EUR
-3 Punkte"

Dazu natürlich noch >25,60 EUR Gebühren und ggf. Anordnung eines Aufbauseminars u. Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre , wenn der Betreffende im Besitz einer Fahrerlaubnis auf Probe ist.

Hat auch seinen Grund: Gerade in einem solchen Fall ist das Rechtsüberholen gefährlich. Die "Mittelspurschleicher" fahren ja meistens (!) nicht aus Boshaftigkeit in der Mitte, sondern weil sie schlicht und einfach pennen. Plötzlich fällt ihnen ein "scheiße, ich muß ja nach trechts", vielleicht, wenn zusätzlich jemand hinter ihnen aufblendet (was in diesem Fall nicht verboten ist). Und dann ziehen sie unvermittelt (oft ohne zu blinken oder zu gucken) nach rechts und schlittern genau in den ungeduldigen Rechtsüberholer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
23.12.2005, 19:53 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

»Plötzlich fällt ihnen ein "scheiße, ich muß ja nach trechts", vielleicht, wenn zusätzlich jemand hinter ihnen aufblendet (was in diesem Fall nicht verboten ist). Und dann ziehen sie unvermittelt (oft ohne zu blinken oder zu gucken) nach rechts und schlittern genau in den ungeduldigen Rechtsüberholer. «

Deswegen ueberholt man ja auch, wenn das Rechtueberholen unvermeidbar ist, auch mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit und nicht gerade da, wo rechts von einem eine Betonmauer oder Leitplanke ist.

Und gerade in dem speziellen Fall von Lizzard vermute ich, dass er schon 70 Meter Vorsprung hat, noch bevor der Mittelspurschleicher ueberhaupt nur den rechten Rand der mittleren Fahrspur erreicht hat.

Trotzdem ist Rechtsueberholen verboten, und ihr duerft es nicht tun, und es ist gefaehrlich!

Frohe Weihnachten wuenscht
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.12.2005, 20:04 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

Ja und außerdem ist ja immernoch die Standspur da...

Das mit den Diffenzgeschwindigkeiten kann man so und so sehen. Ich wollte einmal jemanden überholen und dieser fuhr Rechts rüber und dann noch eine weiter nach ganz rechts. Bin ich links und der BMW Fahrer (war das glaub ich) rechts vorbei mit ca. 200. Der inner Mitte fuhr ca. 130

War schon übel, im Rückspiegel blinkte er erst nach links und dann nach rechts und zog dann langsam rüber auf die rechte Spur. Der hat sich bestimmt ordentlich erschrocken, geschieht ihm aber auch recht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
23.12.2005, 20:15 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

Naja, die Spielchen auf der Autobahn kenn ich auch, und fand sie damals auch cool.
Irgendwann wird man noch cooler und faehrt einfach vorsichtig vorbei, ohne erzieherische Mission.
Denn was auch immer du tust - sie werden es nicht lernen, sie werden nicht aufwachen, sie werden immer in der Mitte fahren und sich dabei im Recht fuehlen. Sie denken nicht darueber nach, wie assozial es ist aus Unaufmerksamkeit 66% der Autobahnbreite allein zu verbrauchen.

Die Spielchen hab ich mittlerweile auf die Rennstrecke verlegt, die gehoeren definitiv nicht in den Strassenverkehr. Dazu ist da viel zu viel bewegte Masse, viel zu viel kinetische Energie, und viel zu viel Dummheit unterwegs.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.12.2005, 20:28 Uhr

zu: noch mal zu Rechtsfahrgebot!

Ja es ist krank... Man begibt sich damit eigentlich nur unnötig selber in Gefahr, aber manchmal fühlt man sich danach ein bisschen besser. :-D

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Ich muss

- den Bus durchfahren lassen

- den Radfahrer durchfahren lassen

- zunächst an der Haltlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

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