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durbanZA
13.12.2005, 19:27 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
wird jetzt das Forum blockert? Wollt Ihr es ganz töten?
Mir fällt zu dem Thema eigentlich nur der Landfriedensbruch ein. Du besitzt nicht das Wegerecht auf dem Schulgelände. Aber genaueres kann ich Dir im Moment leider nicht sagen. Hoffen wir, daß die, die es jetzt könnten, das auch tun!?
*leichtirritiertbin*
Joe
13.12.2005, 20:09 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
Bei einem Schulgelände, das tatsächlich offensichtlich und wirksam (hier: Tor) vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist, kommt in der Tat der Hausfriedensbruch in Frage (das ist ein Antragsdelikt, d.h. Du bzw. Deine Eltern sollten versuchen, eine vernünftige Einigung mit dem Schulleiter zu erzielen, damit dieser keine Anzeige erstattet bzw. ggf. zurückzieht).
Ganz anders sieht es aus, wenn das Schulgelände vom öffentlichen Verkehrsraum aus frei zugänglich ist. Dann gilt auch ohne den häufig zu findenden Hinweis "Auf dem gesamten Schulgelände gelten die Bestimmungen der StVO" die StVO automatisch. Dann wäre man maximal bei einem Verstoß gegen Zeichen 250 oder 267 (Einfahrt verboten), so es denn dort hängt, was eine Ordnungswidrigkeit im Bereich von 20 EUR darstellt.
Konkret hängt es wirklich vom Einzelfall ab. Wenn Du dort quer durch die Blumenrabatte geheizt bist, um zur anderen Ausfahrt zu kommen, wäre das natürlich Hausfriedensbruch. ;-)
Viviane
13.12.2005, 21:24 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
naja wie hast du denn auf die drohung reagiert? da kann man doch ganz viel machen wenn man sich einfach zerknirscht entschuldigt-ganz in ordnungw ars ja wirklich nicht.
Duff
13.12.2005, 22:06 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
is doch lächerlich wegen sowas ne Anzeige zu machen, solang es sich nicht häuft.
Sorry, aber hier an der Schule wird gejammert über soviel Arbeit zwecks G8 und so, aber für Streitereien is immer Zeit
Heuschnecke
14.12.2005, 11:27 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
Ob der Großteil des Mülls nicht von Dir kommt, wage ich zu bezweifeln, liebe Heuschrecke! Immerhin sieht man, dass es den Admin scheinbar doch gibt. Angenehm-dezent im Hintergrund!!!
Heuschnecke
14.12.2005, 12:10 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
Einige Dinge im Leben sind so offensichtlich, dass sie keinen Beleg erfordern! Klar kannst Du immer dagegenhalten mit Aussagen à la "die Leute waren schon weg, bevor ich sie angeschissen habe".
Nachweisen kann ich es genau so wenig wie Du. Wir sind hier auch nicht beim Tatort oder Aktenzeichen XY ungelöst!
Ich kenne die Leute nicht. Das rasche Verschwinden spricht aber Bände. Ärger haben die Jungs&Mädels durch ihre Vergehen schon genug am Hals - den brauchen sie sich von einer Heuschrecke (wenn auch nur virtuell) nicht auch noch einholen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte
Was endet hier?
Ein Zonenhaltverbot
Eine Vorfahrtstraße
Vorausgegangene Streckenverbote
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?
Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen
Nur Warnblinklicht einschalten
Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?
Die Straßenbahn muss warten
Sie müssen warten
Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht
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