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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lynxx
11.12.2005, 01:07 Uhr

Vater übernimmt Strafe?

Hallo,

wurde leider in einer 60er Baustelle auf der Autobahn mit 88 geblitzt... sehr ärgerlich, da ich ansonsten immer korrekte Geschwindigkeit einhalte... nur dort ging es auf 100, 100m später auf 80, nochmal 100m später schon auf 60... da ich auf dem linken Fahrstreifen neben einem LKW war, wollte ich vorbei und habe ausrollen lassen, vor dem LKW auf den rechten Fahrstreifen gewechselt und dann zack, Blitz... zu spät. :(

Für mich hieße das, dass ich 3 Punkte bekäme, 50 Euro zahlen müßte, die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden würde und ich ein Aufbauseminar absolvieren müßte (weitere ~300 Euro). Könnte aber mein Vater die Strafe übernehmen, und so mir die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar ersparen? Wird auf "Betrug" bei sowas überprüft? Denn wenn man das Foto mit dem Bild meines Dads vergleichen wurde, wäre es wohl seltsam. Aber gut, mich erkennt man auch nicht mehr... auf Führerschein mit Brille und kurzem Haar, habe ich doch jetzt Kontaktlinsen und lange Haare zum Zopf gebunden.

Wie seht ihr die Lage? Auf jeden Fall wird mein Vater mich erstmal nicht "verraten". Wenn die ermitteln, muss dann auf jeden Fall ich die Strafe übernehmen oder kann mein Vater einfach zahlen?

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11.12.2005, 01:33 Uhr

zu: Vater übernimmt Strafe?

Noch als Anmerkung... das Fahrzeug ist auf meinen Vater angemeldet. Er hat also den ersten Breif bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.12.2005, 01:36 Uhr

zu: Vater übernimmt Strafe?

Na grundsätzlich kriegt der Fahrzeughalter ja die Post. Wenn dein Vater also eingetragen ist, dann kannste davon ausgehen das er zahlen muss. Das Bild wird ja erst überprüft, wenn dein Vater Einspruch einlegt. Gibt dieser den Verstoß allerdings zu, ist die Sache hiermit erledigt.

Die Frage ist jetzt nur, ob dein Vater das übernehmen will ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-117 / 3 Fehlerpunkte

Zu welcher Tageszeit ist mit verstärktem Wildwechsel zu rechnen?

In der Mittagszeit

Im Morgengrauen

Während der Abenddämmerung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

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