Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kasi
10.12.2005, 16:46 Uhr

Geblitzdingst in Holland

Moin,

ich war in den Sommerferien mit einigen Kollegen in Holland. Waren dort mit 2 Autos.
Mein Kollege hat schon vor Zeiten mal ein Brieflein bekommen. War was mit 18 zu schnell und musste relativ viel Geld berappen. Ich bekam nichts.
Naja heute komm ich heim und muss im Briefkasten einen Brief aus Holland finden. Aufgemacht:

Erste Mahnung .. ich soll an der selben Stelle zur selben Zeit 9 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Mahnungsgebühr soll 7,50 EUR betragen womit ich mit den 30,- EUR Strafe dann 37,50 EUR Strafe zu zahlen hätte.

Erstens hätte ich gern ma dat Buildl und zweitens seh ich nicht wirklich ein warum ich die Mahnungsgebühr von 7,50 EUR bezahlen soll, ohne jemals einen Vorwurf von denen bekommen zu haben.

Ich werd nu nen Brief schreiben.
Habt ihr vielleicht ein zwei Tipps wie man das am doofsten formuliert. Ich werd gleich noch googlen aber eventuell hatte hier schonmal jemand so einen Fall.

Ich weis das ich auch einfach nicht bezahlen kann .. aber dann darf ich mich ne Weile lang in dem nördlichen Land nemmer blicken lassen, dass wär mir net so recht.

Danke schonmal
Grüße
Andi


Ach ja: Der Verstoss war am 12. aug. 2005

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.12.2005, 17:03 Uhr

zu: Geblitzdingst in Holland

"Ich weis das ich auch einfach nicht bezahlen kann .. aber dann darf ich mich ne Weile lang in dem nördlichen Land nemmer blicken lassen, dass wär mir net so recht."

Sicher? Soweit ich weiß haben die Niederlande mit der BRD ein Rechtshilfeabkommen; d.h. daß das dir dort drohende Bußgeld auch von deutschen Beamten vollstreckt werden kann. Im Klartext: Zahlst Du nicht steht eines morgens die Polizei vor Deiner Tür :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
12.12.2005, 11:05 Uhr

zu: Geblitzdingst in Holland

"Soweit ich weiß haben die Niederlande mit der BRD ein Rechtshilfeabkommen; d.h. daß das dir dort drohende Bußgeld auch von deutschen Beamten vollstreckt werden kann. Im Klartext: Zahlst Du nicht steht eines morgens die Polizei vor Deiner Tür :) "

aber das gilt meines wissens erst ab einem gewissen mindestbetrag. allerdings kenne ich deren höhe nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw

Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen