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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MooW
07.12.2005, 15:20 Uhr

Wie lange kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei

Wollte ma wissen ob ihr vllt wisst wie lang man einen unfall noch nachträglich bei der polizei melden kann. ich hatte nämlich einen leichten auffahrunfall, eine freundin die im wagen saß sagt das sie ein schädeltrauma hat und will von mir schmerzensgeld (um mir eins einzuwürgen). nun das ist nich mein problem, da ich das alles vor gericht ohne probleme abweisen könnte weil das gar nicht sein kann, ich andere leute noch im wagen hatte ...

ich habe bloß keine lust das meine probezeit nun verlängert wird und ich zur nachschulung muss, also würde mich intressieren wie lange man den unfall noch nachträglich melden kann...

danke im vorraus

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
07.12.2005, 15:39 Uhr

zu: Wie lange kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei

Ich verstehe deine Frage so, dass nicht du selber den Unfall noch polizeilich aufgenommen haben möchtest, sondern befürchtest, dass deine "Freundin" dies beabsichtigt.

Die würde ich dann aber nicht als Freundin bezeichnen! Was soll denn ein Schädeltrauma sein? Hat sie sich den Kappes irgendwo geprellt? Mit Gehirnerschütterung oder so? Oder meint sie das allseits beliebte Schleudertrauma?

Strafantrag wg. fahrlässiger Körperverletzung kann sie max. 3 Monate nach dem Unfall stellen. Deshalb bekommt sie aber noch lange kein Schmerzensgeld. Dafür muß sie sich einen Anwalt nehmen und das Schmerzensgeld zivilrechtlich einfordern.

»...da ich das alles vor gericht ohne probleme abweisen könnte weil das gar nicht sein kann, ich andere leute noch im wagen hatte ... «

Die können aber allenfalls bezeugen, wie heftig der Aufprall war. Das charakteristische am Schleudertrauma ist, dass sich die Schmerzen frühestens nach einigen Stunden einstellen, aber in aller Regel nicht sofort. Wenn sie also nicht direkt nach dem Zusammenstoß über Schmerzen geklagt hat, beweist das nicht, dass sie nichts gehabt haben kann.

Mußt du wohl abwarten, ob sie nun was macht oder nicht.
Wenn sie zur Polizei geht, damit der Unfall aufgrund ihres "Personenschadens" noch nachträglich aufgenommen wird, dann wird sie zumindest belehrt, dass sie sich strafbar macht, wenn sie falsche Angaben macht, indem sie wider besseres Wissen eine Straftat vortäuscht (ist sie überhaupt schon 18?).

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07.12.2005, 16:27 Uhr

zu: Wie lange kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei

danke für die schnelle antwort.. ja ich will nicht das der unfall aufgenommen wird, doch meine "freundin" möchte ja das schmerzensgeld haben und ohne das der unfall aufgenommen ist geht das nicht

ja sie meinte schleudertrauma. naja der motorraum wurde nicht mal beschädigt, nur der frontspoiler is bisschen kaputt gegangen und die motorhaube wurde ein kleines bisschen eingedrückt .. kann ein schleudertrauma bereits bei so geringem tempo auftauchen? ist für mich iwie unvorstellbar. muss man wegen schleudertrauma ins krankenhaus und wa ssind die folgen? weil vom sportunterricht wurde sie soweit ich weiß nicht rausgenommen, und in der schule war sie auch noch. im krankenhuas überhaupt nicht

volljährig sie noch nicht, im mai nächstes jahr wird sie 18

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07.12.2005, 18:56 Uhr

zu: Wie lange kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei

Wenn sie noch nicht volljährig ist, dann muß Papi oder Mami mit der Unterschrift herhalten, wenn sie das durchziehen will. Ich glaub, die will nur ein bißchen die Welle machen. Ich hoffe nicht, dass sie direkt von dir Geld haben will, weil sie vorgibt sonst Anzeige zu erstatten? Rede doch einfach mal mit den Eltern, vielleicht wissen die gar nicht, dass ihr Früchtchen dich unter Druck setzt und mit Anzeige droht.

Ohne ärztl. Attest wird sie auch nicht viel erreichen können.
Dennoch ist es nicht unmöglich, dass jemand bei einem Schadensbild, wie du es beschreibst, ein Schleudertrauma bekommt. Aber wenn sie beim Sportunterricht erscheint, dann hat sie wohl offensichtlich geschwindelt und versucht dir nur ein paar Kröten aus der Tasche zu ziehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
07.12.2005, 19:03 Uhr

zu: Wie lange kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei

lass sie machen. kann sie kaum nachweisen (adaquate kausalität).
zumal ein schleudertrauma fast immer herhalten muss bei auffahrunfällen.
für zivilrecht müsste sie prozessfähig sein. ist nur in ausnahmen unter 18 möglich.
da geht nichts.

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08.12.2005, 11:54 Uhr

zu: Wie lange kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei

So, ihre Mutter hat heute mit meiner geredetund die meinte das das alles ganz anders geplant war etc...
Problem ist damit jetzt aus der Welt geschafft :)
Danke für eure Hilfen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
08.12.2005, 14:25 Uhr

zu: Wie lange kann man einen Unfall nachträglich bei der Polizei

adaquate Kausalität: der nachweis das er objektiv schuld ist an den verletzungen. oder anders: wäre bei richtigem verhalten die verletzung so nicht eingetreten.

prozessführung:
eine ausnahme ist zum Beispiel:
im arbeitsrecht: lohnforderung kann ein lehrling oder mitarbeiter selber einklagen auch wenn unter 18 ist. gibt noch ein paar ausnahmen. die stehen im jweiligen gesetz. fallen mir aber grad keine direkt ein.

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