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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefot
29.11.2005, 18:54 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen

Hallo,
kurze Frage und möchte auch bitte eine kurze, solide Antwort.

Möchte mein abgemeldetes Auto ohne versicherungsschutz per Abschleppstange von X nach Y in meiner Stadt abschleppen.

Auto ist abgemeldet. TÜV vorhanden. Aber keine Versicherung und keine Kennzeichen.

Ist es erlaubt, den Wagen auf diese Weise zu "transportieren"?

Danke!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
29.11.2005, 19:14 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.
php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 03:12 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

oder "kurzzeitkennzeichen" dann kannste mit auto fahren :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert