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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
26.11.2005, 11:08 Uhr

zu: Winterreifen nicht Eintragen -> Wer bekommt die Punkte?

Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile darüber, daß mit nicht-eingetragenen Reifen nicht generell die Betriebserlaubnis aufgehoben ist. Andererseits ist der Weg soweit sicher beschwerlicher als die Eintragung der Reifengröße in den Papieren. Ärger bekommen Fahrer und Halter, da beide für den Zustand des Wagens verantwortlich sind.

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26.11.2005, 12:42 Uhr

zu: Winterreifen nicht Eintragen -> Wer bekommt die Punkte?

Eben, bei Unfällen haben sie aber durchaus die Zeit da mal drauf zu sehen........

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26.11.2005, 14:58 Uhr

zu: Winterreifen nicht Eintragen -> Wer bekommt die Punkte?

»Eben, bei Unfällen haben sie aber durchaus die Zeit da mal drauf zu sehen........ «

Kann ich nur bestätigen!
Außerdem: Der Schnee liegt auch nicht bis März, aber die Winterreifen sind bis dahin sicherlich montiert. Und zwischendurch hat man auch mal genügend Zeit für Kontrollen. Im Polizeiberuf ist es wie in vielen anderen Bereichen auch: Entweder es ist nix los oder es kommt alles auf einmal. Also immer noch genug Gelegenheit für Kontrollen.
Und dann gibts da auch noch den Verkehrsdienst. Die nehmen gar keine Einsätze wahr, sondern machen kaum was anderes als Kontrollen. Und bei Schnee macht es wenig Sinn Geschwindigkeitsmessungen zu machen, weil sowieso kaum einer rast. Also kann man sich auf andere Sachen konzentrieren, z.B. gerade auch im Winter die ordnungsgemäße Bereifung.

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26.11.2005, 21:52 Uhr

zu: Winterreifen nicht Eintragen -> Wer bekommt die Punkte?

Nein, Papi kriegt als Halter auch eins auf die Mütze, ein klein wenig härter noch. Wenn du einem reindonnerst, was bei winterlichem Wetter eher mal drin ist als im Sommer, oder einer donnert dir rein kommen oftmals die lieben Herren von Polizeiens und dann gibt es lustige Konversation wegen die Reifchen.
Genaugenommen bleibt das Automobilchen dann stehen, weil kein BE kein Versicherungsschutz.

Aber sicher kannst du das so machen wie du willst, schließlich klaut ja auch jeder im Baumarkt.

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27.11.2005, 17:04 Uhr

zu: Winterreifen nicht Eintragen -> Wer bekommt die Punkte?

Ich frage mich, wie man so eine Wahrscheinlichkeitsrechnung macht, bei der so erstaunliche Werte von 1:6000 rauskommen?!

Nur mal so zu Info: Bei einer Fahrzeugkontrolle / allg. Verkehrkontrolle schaue ich fast immer, ob die Reifen auch im Fz.-Schein eingetragen sind, eben weil es wohl im Trend der Zeit liegt, sich irgendwelche gebrauchten Kompletträder bei Ebay zu bestellen. Hauptsache es sind genug Löcher für die Schrauben in der Felge.

Hab gerade mal nachgeschaut:
50 Euro und 3 Punkte jeweils für Fahrer und Halter (Erlöschen der BE).

»Außerdem nutze ich das Auto auch nur als Fahrer und somit entscheide ich nicht, ob die Reifen eingetragen werden.«

Du hast auch als Fahrer die Pflicht, dich vor Antritt der Fahrt von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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27.11.2005, 19:00 Uhr

zu: Winterreifen nicht Eintragen -> Wer bekommt die Punkte?

@ Heuschrecke

Schon richtig, jeder hat natürlich so sein Steckenpferd, wo er / sie besonders gründlich nach schaut. Aber man schaut ja nicht nur nach einer Sache sondern klappert so ein paar Punkte ab (Beleuchtung, TÜV/AU, Profiltiefe, Fehlende Eintragungen im Fz-Schein, etc.). Und manche Sachen springen einem auch förmlich ins Auge, da braucht man gar nicht sehr verliebt in den Job sein ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Auf Wintersportler achten

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereit sein