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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wsma
21.11.2005, 22:14 Uhr

Parken gegenüber Einfahrten

Die Lage: Genau gegenüber unserer Einfahrt ist ebenfalls eine. Nebenan ist eine Einfahrt und dieser gegenüber auch. Dazwischen sind je etwa 3 Meter Platz. Auf unsrer Seite ist Halteverbot, auf der gegenüberliegenden Seite nicht.

Das Problem: Auf dem Zwischenraum gegenüber parken Anwohner so, dass wir zwar relativ gut aus unserer Einfahrt rauskommen, beim Einbiegen in unserern Hof aber wegen des geparkten Autos und der schmalen Strasse über den hohen Randstein fahren müssen und Geahr laufen an unserer Mauer eine Schramme zu holen.

Die Frage: Neben der Sorge um den Lack und unseren Reifen fragen wir uns natürlich, ob wir rechtliche Chancen haben, dem Treiben ein Ende zu setzen.

Übrigens: Mit den betreffenden Anwohnenern haben wir schon versucht zu reden: ausser einem "Na uns, ist das mein Problem ?" kam nichts Geistvolles.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
22.11.2005, 14:09 Uhr

zu: Parken gegenüber Einfahrten

Hallo Ihr,

eine Kollegin von mir hat wohl mal einen mehr oder weniger zugeparkt, danach war ein Zettel unterm Scheibenwischer mit schriftlicher Beschwerde und aus allen Reifen war die Luft raus.

Ist nicht die feine Art und ich empfehle es nicht zur Nachahmung aber sie sagt jetzt auch, dass sie niemand mehr zuparkt.

Aimee

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Der Lkw wird anhalten

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist