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steffif
21.11.2005, 10:47 Uhr
Maut und Fahrverbot
Hallo wir wollen nächsten Samstag mit einem LKW (7,5t) nach Frankreich. Es bleibt nicht aus, dass wir Sonntag fahren müssen. wie ist das? Ab wann gilt das Fahrverbot und vor allen dingen für wen. Und dann noch die frage: sind wir maut-pflichtig? hab noch nichts im internet gefunden darüber.
danke !!
Steffif
steffif
21.11.2005, 11:45 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Danke, danke danke danke :)
tolu
21.11.2005, 12:15 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
aber ob das in frankreich auch gilt. ich mein das fahrverbot ab7,5t.
in der schweiz ist es z.b. ab 3,5t.
steffif
21.11.2005, 12:45 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
ist auch so :)
steffif
01.12.2005, 09:52 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Also nur zur Info: In Frankreich ist Maut-Pflicht für alles und jeden (und die wollen nicht wenig geld haben)
Sonntagsfahrverbot gilt für 7,5 t nicht...
GRuß steffi
Frank W.
22.12.2005, 20:58 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
fahrverbot für lkw bis 7,5t zGM mit Anhänger laut Ferienreiseverordnung Samstags von 07.00-20.00Uhr (es sind Weihnachtsferien) sowie Sonn- & Feiertag von 00.00-22.00Uhr. Ohne Anhänger (bis 7,5t zGM) kein Fahrverbot bei nichtgewerblichen Verkehr.
Mautauskünfte für Frankreich bzw. Ausland erhält man am innerdeutschen Mautterminal vor Ausreise aus DL. Wenn du erst in Fr.-Reich feststellst,dass du mautpflichtig bist darfst du nicht nur nachzahlen,sondern die wollen noch einige Euronen zusätzlich.Die Franzosen sind knallhart in allen Regeln ihrer StVO.Erwischen die dich also,kann es dir unter Umständen passieren,dass du Weihnachten hinter schwedischen Gardinen in Frankreich verbringst.Mautgebühren kann man auch online bezahlen. Bin mir nicht sicher welche Seite genau. Versuche es mal in der Suchmaschine unter OBU (On Bord Unit)=Mauterfassungsgerät oder Maut-online.Da findest du bestimmt was.
Georg_g
22.12.2005, 21:40 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
»fahrverbot für lkw bis 7,5t zGM mit Anhänger laut Ferienreiseverordnung Samstags von 07.00-20.00Uhr (es sind Weihnachtsferien)«
Dass du dich im Monat geirrt hast, hat ja sonhol schon festgestellt. Du hast dich aber auch noch bezüglich der Ferienreiseverordnung geirrt. Die gilt nämlich nur in den Monaten Juli und August.
Frank W.
22.12.2005, 22:34 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Oh,sorry im Monat geirrt? Kann nicht sein. Wollte doch eigentlich fragen wie es Steffi in Frankreich gefallen hat und ob sie zu Weihnachten wieder fährt! (grins) Die Reiseverordnung bezieht sich aber auf alle gesetzlichen Ferien.Also nicht nur im Sommer.Glaube aber nicht,dass Steffi soviel Geschenke für die franz. Freunde hat um nochmal mit LKW dorthin zu fahren.
steffif
23.12.2005, 12:39 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Danke für die Ausführungen :)
Die Fahrt mit dem LKW dorthin hat mir wirklich gereicht. Es war mehr als anstrengend... Aber in Frankreich fährt es sich doch wirklich gut. Sehr gesittete Autofahrer unterwegs...
Also Leute, Frohe Weihnachten und guten Rutsch ins neue Jahr :)
LG Steffi
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?
Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen
Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will
Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den roten Pkw vorlassen
Ich muss die Straßenbahn vorlassen
Ich darf als Erster fahren
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