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 aistings
14.11.2005, 19:37 Uhr
nochmal zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?
Vielen Dank für die Reaktionen und die rege Anteilnahme aufgrund meines Beitrages!!
Vielen Dank besonders auch für die zugesandten Gesetzestextauszüge!
Aus meinem Beitrag ist hoffentlich klar genug hervorgegangen, dass ich mich für von mir verursachte Schäden voll verantwortlich fühle, der Vorwurf, ob ich womöglich mit der Sprayer-Mentalität sympathisiere, hat mich doch sehr betroffen gemacht!
Nein, ich bin absolut für Gesetz und Ordnung, nur sollte man es mit den Vorschriften auch nicht übertreiben und Schadensumfang und Schadensmeldefristen in eine vernünftige Relation zueinander setzen, wie dies offensichtlich mit der 24 Std. Meldefrist bei kleineren "geringfügigen" Schäden der Fall zu sein scheint.
Leider steht im Gesetzestext nicht, ab welcher Schadenshöhe es sich um geringfügige und ab welcher es sich um bedeutendere Schäden handelt, oder kann hierüber jemand etwas sagen?
Die Polizei meinte, dass die Erneuerung der leicht verbogenen 1,20 m hohen rotweißen Begrenzungsstange mit Durchmesser ca. 6 cm doch tatsächlich 500 € betragen soll!
Noch eine Frage zu der Vollkaskoversicherung:
Kann die Versicherung wegen des Vorwurfes der Fahrerflucht außer der Ablehnung der Kostenübernahme für die Begrenzungsstange auch die Reparaturkostenübernahme des Schadens an der Stoßstange des PKW ablehnen?
Nochmals vielen Dank an alle,
aistings

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte
Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?
Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss
Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte
Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?
Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Sie dürfen
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- den Bus überholen, solange er noch fährt
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