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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cherub
11.11.2005, 15:10 Uhr

Klasse A beschränkt - Eintrag im Führerschein?

Hallo,

habe heute meinen endgültigen Führerschein abgeholt (bin vorher mit einem vorläufigen gefahren, weil ich A und BE erst nach meinem 18. bestanden hab).
Jetzt ist es doch so, dass man erst zwei Jahre mit A beschränkt fahren darf, d.h. nur bis 25 kW Leistung (oder so).

In meinem Schein steht jetzt bei "A beschränkt" ein *), was heißt, dass ich die Prüfung bestanden hab und solche Motorräder fahren darf. Allerdings steht drunter, bei "A offen", NICHTS. Nicht mal ein Strich, der bei den anderen Klassen eingetragen ist, die ich nicht besitze.
Ist das absichtlich so? Wird darin dann nach zwei Jahren eingetragen, dass ich offene Motorräder fahren darf? Oder muss ich gar nix machen, und darf dann nach zwei Jahren automatisch offene Maschinen fahren?

mfg
Cherub

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11.11.2005, 16:21 Uhr

zu: Klasse A beschränkt - Eintrag im Führerschein?

Das ist korrekt so, eine Umschreibung nach 2 Jahren ist nicht erforderlich, du darfst automatisch offen fahren.

Wenn du öfter im Ausland fährst, könnte es aber sinnvoll sein, trotzdem die offene Klasse eintragen zu lassen, da vielleicht nicht überall bei den Polizisten die deutsche 2-Jahres-Regel bekannt ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bremsanlage

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden