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Aiight
07.11.2005, 18:29 Uhr
Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Hallo liebe Forumsmember,
habe da eine mehr oder weniger große Sorge:
Folgende Situation:
Am Samstag bin ich mit einer V-Klasse mit 5 weiteren Insassen zur Disco gefahren.
Vor mir fuhr BMW mit einem älteren Ehepaar.
In der 50er Zone fuhr der Fahrer schon nur ca. 45 was mich aber noch nicht wirklich störte. Dann ca. 300 Meter vor einer 30er Zone bremste der andere Fahrer abprupt vor mir ab. So dass ich sehr nah aufgefahren bin und diese Distanz auch für ca. 5-6 Sekunden beihielt. Danach kam eine 70er Zone in der der andere Fahrer Gas gab und sehr weit vor mir war. Innerorts etwas später, bremste besagter Fahrer schon wieder stark ab so dass ich wieder für einige Sekunden sehr nah aufgefahren war.
Anschließend überholte ich den Fahrer auf einer doppeltausgebauten Straße.
An einer Kreuzung stand er dann direkt neben mir, guckte rüber applaudierte und einer meiner Kumpels meinte, seine Beifahrerin würde sich was aufschreiben. Evtl. also mein Kennzeichen.
Jetzt habe ich Angst, dass ich mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen muss. Ich meine ich bin ganz normal gefahren, immer mit Abstand, bis auf diese beiden Situationen.
Nun schnell zu meiner Person:
Bin fast 20, habe meinen FS seit über nem Jahr, habe allerdings wegen eines Unfalls meine Probezeit hochgesetzt bekommen und musste zum Aufbauseminar.
Auch Strafrechtlich bin ich leider schon mehrfach "aufgefallen" wenn ich es mal so ausdrücken darf.
Ich bin kein schlechter Mensch, kein Rowdy und auch sonst eigentlich kein Verkehrscaot. Bis auf einmal mit 10 zuviel geblitzt, habe ich so auch noch nie etwas begangen.
Ich möchte nur keine Anzeige bekommen, ich habe da schon zuviel mit Strafanzeigen hinter mir aus meinen jüngeren Jahren und ich möchte auch keine Konsequenzen haben was meinen Führerschein angeht, weil ich auf den beruflich angewiesen bin.
Könnte mir sowas blühen, würde sich das für den anderen Fahrer überhaupt lohnen und könnte ich bei einer Anzeige gegen mich, eine Gegenanzeige machen?
Diese Sache lässt mir keine Ruhe. Wann würde ich von der Anzeige wissen, wenn eine erstattet wird?
Danke und Gruß
Aiight
Aiight
07.11.2005, 19:04 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Sorry habe vergessen, dass ich bei dem 2. Abbremsen des anderen Fahrers kurz die Lichthupe betätigt habe.
Habe gelesen, dass die Lichthupe in Verbindung mit nahem Auffahren eine Nötigung ist.
Also habe ich mich strafbar gemacht nicht wahr?
Michael (Wien)
07.11.2005, 19:07 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Bin kein Jurist, aber
a) es ist nix passiert,
b) du hast fünf Zeugen, die nicht mit dir verwandt sind.
Wart' mal ab, was kommt und was dir konkret vorgeworfen wird. Wenn überhaupt was kommt. Vielleicht wollte er sich nur wichtig machen.
lG,
Mike
Aiight
07.11.2005, 19:27 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Naja er hat grundlos gebremst, was sollte ich tun. Und ich gebe zu, dass es mich dann schon ziemlich genervt hat. Ich hab ihm aber nicht ständig an der Stoßstange geklebt. Wieviel Meter kann ich beim besten Willen nicht sagen, aber es war zugegeben sehr nah. Ich stehe ja auch dazu, dass ich 2 mal nah aufgefahren bin.
"Die Lichthupe ging wahrscheinlich auch mehr als einmal an ... "
Nein, war genau 1 mal.
Aiight
08.11.2005, 10:45 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Aber wenn jemand vor mir herschleicht, sprich unter der vorgegebenen Geschwindigkeit fährt, zählt das nicht eigentlich auch als Nötigung gegen mich?
Nur ne Frage, ich such keine Ausreden oder so, gestehe ja ein, dass ich etwas falsch gemacht habe.
Im Falle einer Anzeige, wüsste jemand, mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss?
Führerscheinentzug? Werde ich bei anderweitigen Vorbestrafungen härter bestraft?
Das würde meine letzen 2 Jahre komplett zunichte machen... privat und beruflich. :-(
Aiight
08.11.2005, 11:49 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Hmm, tja dann habe ich da ja auch keine Chance was zu machen.
Nein meine Vorstrafen richten sich auf ganz andere Dinge. Bis auf den einen Unfall, den ich ja nicht mit Absicht gebaut habe und der auch nur sehr gering war (kleiner Sachschaden - war aber in der Probezeit deshalb Aufbauseminar) bin ich im Straßenverkehr noch nie negativ aufgefallen.
Boah ich hab ne scheiß Angst, dass da was kommt und ich vor Gericht muss. Dann kann ich mir die Kugel geben
Georg_g
08.11.2005, 12:41 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Vergiss es einfach, da wird vermutlich nie etwas nachkommen. Was du gemacht hast, war keine Nötigung und auch sonst keine strafbare Handlung.
Duff
08.11.2005, 13:37 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
vor älteren Ehepaaren kann ich aber auch einiges Erzählen....wer kauft sich nen Sl 55 Amg (500PS) und tuckert dann mit 60km/h (!!!) auf ner Landstrasse rum, wo die Sichtweite 1km beträgt, Fahrbahn trocken und die Strasse frei ist?
Kam ich mir richtig blöd vor in meinem Fiesta mit 60PS zu überholen :D.
Duff
Aiight
08.11.2005, 13:47 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
"vielleicht dämpft ein bisschen "schiss in der buxe" ja sein jugendliches temperament ?"
Nicht sehr aufbauend, mir jugendliches Temperament zu unterstellen.
Von "Schiss in der buxe" kann nicht die Rede sein, ich würde bei einer erneuten gerichtlichen Veruteilung wahrscheinlich ne JVA von innen sehen . Das ist dann wohl mehr Angst um meine Lebenssituation als "Schiss in der buxe"...
Aiight
08.11.2005, 13:57 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
Ja, nicht schlecht. :-)
Georg_g
09.11.2005, 12:56 Uhr
zu: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr
»lass über einen Anwalt Akteneinsicht bei der Polizei beantragen. Dann weißt Du sofort, ob etwas gegen Dich vorliegt.«
Sehr sinnvoller Tipp. Beim offensichtlichen Nichtvorliegen einer Anzeige soll ich also einen Anwalt damit beauftragen, Einsicht in nicht vorhandene Akten zu nehmen, wozu die Polizei sicher auch die nicht vorhandene Tgb.-Nr. wissen will. Warum nicht gleich sein Geld zum Fenster hinauswerfen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
In Einbahnstraßen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?
Sie dürfen die Linie
- nicht überqueren oder über ihr fahren
- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt
- nur zum Überholen überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
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