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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
07.11.2005, 17:28 Uhr

Fahrlehrer Klasse B - Ausbildung Klasse S

Eine kurze Frage bitte, darf der Fahrlehrer mit Fahrlehrerschein Klasse B auch Klasse S ausbilden? Für Leichtkraftfahrzeuge würde ich sagen ja, wie siehts aber aus mit dreirädrigen Kleinkrafträder?

Bitte auch um eine Angabe der dazugehörigen §§

Danke Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2005, 18:21 Uhr

zu: Fahrlehrer Klasse B - Ausbildung Klasse S

»lies dir einfach mal die definition der klasse s durch.«

Na ja, so einfach ist es leider nicht, weil sich die Fahrerlaubnisklassen nicht mit den Fahrlehrerlaubnisklassen decken. Bestes Beispiel ist ja die Mofa-Ausbildung, die nur von Klasse-A-Fahrlehrern durchgeführt werden darf, obwohl bekanntlich jede Fahrerlaubnis zum Führen von Mofas berechtigt.

@ patrick22:

Ein FL der Klasse B(E) darf auch die Klasse S ausbilden, weil es eine eigenständige Fahrlehrerlaubnis der Klasse S nicht gibt. In der neuesten Fassung des § 1 Abs. 2 Satz 2 FahrlG heißt es jedoch: "Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse S oder die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE berechtigt auch zur Ausbildung von Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h erwerben wollen.

In der Fußnote wird darauf verwiesen, dass die Änderung am 01.06.2005 wirksam wird. Meines Wissens ist die Änderung aber nie tatsächlich in Kraft getreten. Nachlesen kannst du das z.B. unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fahrlg/__1
.html


Ob es eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse S nun zumindest theoretisch gibt und warum man diese widersinnige Änderung geplant hat, weiß ich nicht. Vielleich kann dein FL-Verband diese Frage beantworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- als Erster abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen