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02.11.2005, 22:15 Uhr

kleiner parkunfall

hallo,
ich habe am montag beim rückwerts ausparken ein auto versehentlich gerammt. an den beiden autos konnte man auf den ersten blick keine schäden erkennen auch die polizei hatte so einige zweifel.doch auf dem zettel was die mir gegeben haben steht: Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldbestand. meine frage: müsste ich eigendlich nicht einfach nur verwahrungsgeld zahlen bei so einem unfall? ich habe keinen verletzt oder eine fahrerflucht brgangen. meiner versichrerung ist es auch aufgefallen und die waren auch sprachlos warum die mir sowas anhängen. was könnte ich also tun um das zu mindern? rechtsanwalt?
Danke im Vorraus
PS: ich habe meinen Führerschein seit etwa zwei wochen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

Es muss nicht angehalten werden

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt