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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
01.11.2005, 18:56 Uhr

Stromkasten

Hallo,

ich hatte heute einen kleinen Unfall. Ich bin mit einem Firmenwagen bei einer Schule rückwärts gefahren und habe einen Stromkasten übersehen. Ich bin langsam gegen den Stromkasten gefahren und dabei ist unterhalb des Stromkastens die Kunstoffhalterung kaputt gegangen, der Stromkasten an sich scheint unversehrt zu sein, stand nach dem kleinen Schubs nur etwas schief. Ich habe den Schaden gleich in der Schule gemeldet und die Schule hat das gleich der Stromgesellschaft gemeldet. Ich habe meine Personalien und die Daten meiner Firma in der Schule nach Absprache hinterlassen.
Könnt ihr mir sagen was jetzt noch auf mich und meine Firma nach diesem Vorfall zu kommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
01.11.2005, 19:04 Uhr

zu: Stromkasten

Die Elektrizitätsfirma wird die Blende natürlich ersetzen und die Kosten erstatten lassen. Sind die Kosten hoch (grob ab etwa 1000 EUR), so trägt sie die Versicherung der Firma, die ja den wagen angemeldet hat. Sind die Kosten gering, wird sie die Firma selbst zahlen, um den Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. An die Mitarbeiter können die Kosten nicht weitergereicht werden, es sei denn, der Mitarbeiter zahlt wegen des Betriebsklimas freiwillig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
01.11.2005, 19:21 Uhr

zu: Stromkasten

"Die Elektrizitätsfirma wird die Blende natürlich ersetzen und die Kosten erstatten lassen."

Heißt das das die den Schaden sogar, wenn dieser nicht so hoch ist selbst bezahlen?


Wie sieht das eigentlich mit Polizei und so aus? Kann ich da auch noch Ärger bekommen? Weil ich bin noch in der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
01.11.2005, 19:49 Uhr

zu: Stromkasten

Warum unter Fahrerflucht? Ich hab den Schaden doch gemeldet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
01.11.2005, 19:57 Uhr

zu: Stromkasten

Aber mit Einverständnis der Stromgesellschaft, da ich alle Daten die zur Kontaktaufnahme notwendig sind hinterlassen habe.

Mir gehts jetzt viel mehr dadrum ob ich von der Polizei in irgendeiner Weise Ärger bekomme, weil ich eben diesen Stromkasten angefahren habe und dies ja genau gesehen ein Unfall war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
01.11.2005, 20:21 Uhr

zu: Stromkasten

was soll das denn? wenn ich mcih von der unfallstelle entferne um zur polizei zu fahren oder beim halter des beschädigten fahrzeugs zu klingeln der inderselben straße wohnt istd as ja wohl keine fahrerflucht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
01.11.2005, 20:31 Uhr

zu: Stromkasten

Nein, ich glaub ihr habt mich falsch verstanden. Der Kasten war für die Stromversorgung der Schule zuständig und somit vor der Schule in der Einfahrt. Und in dieser Schule hab ich das dann geregelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
01.11.2005, 23:39 Uhr

zu: Stromkasten

Ja, gegen einen Bordstein, aber der ist dabei nicht kaputt gegangen ;-)

Ich mach mir jetzt eben nur ständig Gedanken ob das noch ein Nachspiel haben könnte mit der Polizei, weil ich weiß ja nicht ob sowas zum Beispiel von der Stromversorgungsgesellschaft an Polizei oder so weiter gegeben wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
02.11.2005, 04:02 Uhr

zu: Stromkasten

wieso sollte die Stromversorgungsgesellschaft das der Polizei melden? Die wissen wer das war, lassen den Kasten reparieren und schicken die Rechnung Deiner Firma oder an deren Kfz-Versicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.11.2005, 17:05 Uhr

zu: Stromkasten

»was soll das denn? wenn ich mcih von der unfallstelle entferne um zur polizei zu fahren - .... - istd as ja wohl keine fahrerflucht. «

Unter Umständen (in anderen Fällen als diesem hier) ist es doch eine Verkehrsunfallflucht. Es gibt da nämlich noch die Wartepflicht: Es ist eine den Umständen nach angemessene Zeit auf das Eintreffen einer feststellungsbereiten Person zu warten. Erst danach darf und muß man der nachträglichen Feststellungspflicht nachkommen, in dem man selber eine feststellungsbereite Person oder die nächste Polizeidienststelle aufsucht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
02.11.2005, 17:39 Uhr

zu: Stromkasten

ich bin bei sowas auch schonmal direkt zur polizei gegangen, ohne dass da was passiert ist. als ich zum auto zurückkam (polizei sagte ich sll da warten) kamengrad die besitzer von dem angedätschten auto 8parkunfall). adressen ausgetauscht, wieder zurück zur polizei und gesagtd ass das ganze ich erledigt hat, fertige nde. hab nie wieder was von gehört.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
30.11.2005, 20:37 Uhr

zu: Stromkasten

Hallo,

heute haben wir erst nach fast einem Monat wieder von diesem Vorfall gehört. Es war allerdings kein Stromkasten, sondern ein Kasten der T-Com, weil die meldeten sich bei uns. Wir müssten den Schaden zahlen, weil die das reparieren.
Jetzt aber nochmal eine Frage zur Polizei, nur mal ganz generell: Wenn man uns, bzw mich, weil ich der Fahrer war, bei der Polizei anzeigen wöllte, gibt es da nicht sowieso eine Frist, bis wann man dies gemacht haben muss?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AlexS1987
01.12.2005, 18:13 Uhr

zu: Stromkasten

Kann denn keiner dazu etwas sagen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.12.2005, 16:49 Uhr

zu: Stromkasten

Wegen was sollte man dich jetzt noch anzeigen wollen? Wegen einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen StVO, z.B. Fehler beim Rückwärstfahren)? Das würde nicht viel bringen, denn wer will es bezeugen? Die Entscheidung über deren Verfolgung liegt auch im "pflichtgemäßen Ermessen" der Ordnungsbehörden und nicht irgendeines "Anzeigenerstatters" (um nicht zu sagen "Denunzianten"). Die Frist für Ordnungswidrigkeiten-Verfahren liegt bei 3 Monaten.
Bei (Verkehrs-)Straftaten nach dem StGB (z.B. § 142 Verkehrsunfallflucht) muß man in das StGB selber schauen. Wenn es sich um ein "Antragsdelikt" handelt (d.h. die Straftat wird nur auf Antrag eines Antragsberechtigten verfolgt), dann ist die Frist für den erforderlichen Strafantrag 3 Monate (§ 77 StGB).
Verkehrsstraftaten sind aber normalerweise keine Antragsdelikte, sondern Offizialdelikte, die "von Amts wegen" verfolgt werden.
Die Verjährung solcher Delikte regelt der § 78 StGB.

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