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Keine Ahnung
30.10.2005, 16:57 Uhr
Teilnahmebscheinigung
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe am Dienstag meine praktische Prüfung und habe in dieser Zeit allerdings auch Schule und schreibe eigentlich eine Klausur.
Nun wollte ich wissen, ob man vom TÜV-Prüfer eine Bescheinigung bekommen kann, dass man in der Zeit von bis an der Prüfung teilgenommen hat, oder stellt der mir so was nicht aus?
DANKE
Georg_g
30.10.2005, 18:48 Uhr
zu: Teilnahmebscheinigung
Bei uns gibt es entsprechende Vordrucke auch vom TÃœV.
Rockyna
30.10.2005, 19:14 Uhr
zu: Teilnahmebscheinigung
Hallo
Mein Fahrlehrer war sehr schülerfreundlich,aber im Normalfall macht die Schule keine großen Aufstände,solang du nicht jede 2 Wochen ne Befreiung verlangst *g*
Gruß
Keine Ahnung
30.10.2005, 19:46 Uhr
zu: Teilnahmebscheinigung
Danke für Eure Antworten.
nicht jede 2 Wochen ne Befreiung verlangst
Ne, hoffe es bleibt bei dem einen Mal.
Blume87
31.10.2005, 12:50 Uhr
zu: Teilnahmebscheinigung
Hallo,
hast du denn in der Schule nachgefragt, ob du wegen der Prüfung bei einer Klausur fehlen darfst? Bei uns gilt das nämlich nicht als Grund, sondern nur krank, Beerdigung etc. Da würde dir die Bescheinigung auch nichts nützen, weil du frühzeitig über die Klausurtermine Bescheid wusstest und die deinem Fahrlehrer hättest mitteilen können. Aber vllt sehen deine Lehrer das ja nichts so streng wie bei uns.
Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück.
Keine Ahnung
31.10.2005, 13:32 Uhr
zu: Teilnahmebscheinigung
Hallo,
erstmal Vielen Dank.
Mein Lehrer hat keine Probleme gemacht, als ich ihm heute erzählt habe, dass ich morgen deswegen nicht kommen kann.
Sieht man wohl bei uns nicht so streng
Aber ehrlich gesagt, wenn ich eine ärztliche Bescheinigung bräuchte.......
bluebell
01.11.2005, 14:48 Uhr
zu: Teilnahmebscheinigung
also ich hatte auch ne super schüler freundliche fahrschule - auf dem zettel stand auch keine uhrzeit so dass ich denk ganzen tag zu hause bleiben konnte...
ich musste letztens im lehrerzimmer bei nem lehrer was holen und da hing ein riesiger zettel zum thema "führerschein prüfung währned der schulzeit"...also bei uns ist es so, dass man für die führerscheinprüfung fehlen darf, nur sollte man den entsprechenden lehrern vorher bescheid sagen - sie sind dann auch zum schweigen verpflichtet..hab ich zwar nicht gemacht, ich hab den zettel nachher abgegeben und es war auch nicht schlimm....
an klausurterminen darf man bei uns aber nicht fehlen...da stand dass die dem schüler lange vorher bekannt sind und er das deswegen dem fahrlehrer sagen muss, dass der ihn nicht an dem tag zur prüfung anmelden soll...
viel glück auch von mir - das schaffst du...
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