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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seoman
28.10.2005, 23:00 Uhr

Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Hallo,

nach 1,5 Promille in Polen droht nun dort ein Fahrverbot/Führerscheineinzug (mindestens ein Jahr). Meine Frage: Gilt dann auch in Deutschland ein Fahrverbot? Und wenn ja: Gilt es in vollem Umfang?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.10.2005, 09:39 Uhr

zu: Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist die Sache ja eigentlich klar, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist, hast du keine mehr und darfst natürlich nirgendwo mehr fahren.

Beim Fahrverbot besitzt du die Fahrerlaubnis noch, dir wird nur das Fahren in deinem "Führerscheinland" untersagt, aber das deutsche Führerscheinrecht verbietet dir auch hier das Fahren.
§4 (3) Nr.5 IntKfzVO: »Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen (...).«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen halten

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken